Beschlussvorschlag:
1.
Die
vorgebrachten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behörden- und
Bürgerbeteiligung und die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß §
3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zur 124. Flächennutzungsplanänderung
wurden mit den in den Anlagen aufgeführten Ergebnissen geprüft. Der
Samtgemeinderat stimmt der aufgeführten Abwägung der Stellungnahmen sowie den jeweiligen
Beschlussvorschlägen zu.
2.
Die
Flächennutzungsplanänderung Nr. 124 wird mit der in der Anlage beigefügten
Begründung mit Umweltbericht und dem Prüfbericht zur
Versickerungsfähigkeit beschlossen.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die für die Genehmigung der
Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB erforderlichen Schritte
einzuleiten.
Stellv. RV Ihnen stellt die Sitzungsvorlage da.
Im Anschluss verliest er den Beschlussvorschlag.
Der SG-Rat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.