Beschlussvorschlag:

1.    Die vorgebrachten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung und die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zur 124. Flächennutzungsplanänderung wurden mit den in den Anlagen aufgeführten Ergebnissen geprüft. Der Samtgemeinderat stimmt der aufgeführten Abwägung der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.

 

2.    Die Flächennutzungsplanänderung Nr. 124 wird mit der in der Anlage beigefügten Begründung mit Umweltbericht und dem Prüfbericht zur Versickerungsfähigkeit  beschlossen.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB erforderlichen Schritte einzuleiten.

 

 

 


Stellv. RV Ihnen stellt die Sitzungsvorlage da.

 

Im Anschluss verliest er den Beschlussvorschlag.

 

Der SG-Rat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.