Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Einstimmige Beschlussempfehlung:

 

1.       Die Aufstellung der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 77 „Sondergebiet Verbrauchermarkt Auricher Straße / Emder Straße“ (Vorhaben- und Erschließungsplan) wird beschlossen. Das Verfahren ist im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Entwurfes zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 77 „Sondergebiet Verbrauchermarkt Auricher Straße / Emder Straße“ (Vorhaben- und Erschließungsplan) die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB durchzuführen.

 

3.       Anfallende Planungsaufwendungen sowie alle weiteren damit einhergehenden Kosten hat der Bauherr zu tragen.

 

 

 


Fachbereichsleiterin Horst erläutert die Vorlage und berichtet, dass hier nicht mit einer Ausnahme oder Befreiung gearbeitet werden kann. Die Überschreitung der Gesamtverkaufsfläche ist hier der Grund.

 

In diesem Zusammenhang erinnert Beirat Willms daran, dass die maximale Verkaufsfläche auf 2850 m² festgeschrieben ist. In diesem Zusammenhang erkundigt sich Beirat Willms nach der Anzahl der Stellplätze. Diese sollte sich jetzt erhöhen.

Fachbereichsleiterin Horst sichert eine Prüfung zu.

(Ergebnis: Es sind 136 Stellplätze bei 2850 m² genehmigt. Bei der Erweiterung der Gesamtverkaufsfläche um 41,02 m² sind keine zusätzlichen Stellplätze vorgesehen.)

 

RM Siebelts schlägt vor, dieses Thema in den nächsten Bauausschuss zu schieben.

 

RM Mammen schlägt vor, erst den Beschluss zu fassen, wenn die Stellplätze passen.

 

Beirat Willms spricht sich für die Anlegung des gleichen Maßstabes zur Anzahl der Stellplätze bei den Gewerbetreibenden aus.

 

RM Münster sieht die Einwände durchaus als berechtigt an und erinnert daran, dass Combi dem alten Standort treu geblieben ist und hier viel investiert hat. Durch die nun vorgeschlagene Erweiterung des Backshops wird die Attraktivität des Marktes insgesamt verbessert.

 

Stadtdirektor Hinrichs schlägt vor, den Beschluss jetzt zu fassen und das Verfahren voranzutreiben. Die angesprochenen Details können vor dem Satzungsbeschluss geklärt werden.