Sitzung: 07.06.2017 Bau- und Umweltausschuss
Zu diesem Punkt erläutert Herr Groß die neuen gesetzlichen Auflagen und
Fördermöglichkeiten für Bushaltestellen. Auf Basis des Personenbeförderungsgesetzes
sind alle Bushaltestellen bis zum 01.01.2022 barrierefrei umzurüsten. Hierfür
gibt es mittlerweile gute Förderungen. Es ist von einem Gesamtzuschuss von 87,5
% auszugehen. Konkret sind für die Haltestellen in Bensersiel die Anträge fristgerecht
gestellt worden, so dass eine Verwirklichung im nächsten Jahr erfolgen kann. In
Bensersiel sind vier Haltestellen betroffen ( Hauptstraße beidseitig,
Landesstraße 5 Höhe Ausfahrt „Oll Deep“ beidseitig ).
RM Mammen ergänzt, dass bei Anlegung einer Haltestelle auf der Nordseite
der Hauptstraße bis zur Einfahrt des zweiten Deichscharts nicht mehr viele
Stellplätze verbleiben. In diesem Zusammenhang wird die Frage gestellt, ob
diese Stellplätze grundsätzlich zu streichen sind, um hier bessere
Einsehbarkeit zu erzielen. Gerade vor dem Hintergrund der Sperrung der
Kommunalen Entlastungsstraße wird hier mit mehr Verkehr gerechnet und daher
sollte die Verkehrssicherheit Berücksichtigung finden.
RM Münster unterstützt dieses Ansinnen, gerade vor dem Hintergrund der
Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger, die die Straße queren müssen.
Zur Geschwindigkeitsreduzierung berichtet Herr Groß, dass es bisher
nicht gelungen ist, die Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h im Ort
abzusenken.
Herr Groß berichtet weiterhin, dass es im Stadtgebiet Esens insgesamt 17
Haltepunkte gibt. Besondere Betrachtung finden die Haltepunkte beim NIGE und
bei der Dreifachturnhalle. Hier sind Abstimmungsbespräche mit dem Landkreis
notwendig.
Auf Nachfragen von Beirat Willms beziffert Herr Groß die Kosten für eine
Haltestelle pro Straßenseite auf 15.000,00 €, wobei hierin die Wartehallen und
die Fahrradständer nicht enthalten sind. Die Fördersumme beträgt maximal
50.000,00 € pro Straßenseite.
RM Siebelts stimmt dem Ausbau der Bushaltestellen zu und rät, hier eine
Prioritätenliste aufzustellen. Er sieht die Zuständigkeit der Bushaltestelle
bei der Dreifachturnhalle beim Landkreis Wittmund.