Beschlussvorschlag:
Gemäß § 52 II des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) wird festgestellt, dass die Mitgliedschaft
von Herrn Günther Gläske, Esens, durch eigene Erklärung mit sofortiger Wirkung
endet.
Als Ersatzbewerber rückt in den Rat der Samtgemeinde Esens
Herr Udo Folkerts, Esens, nach.
Stellv. RV Ihnen stellt die Sitzungsvorlage da.
Im Anschluss verliest er den Beschlussvorschlag.
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig vom Rat angenommen.
SGBM Hinrichs merkt an, dass nach § 43 NKomVG RM Folkerts auf seine Pflichten hingewiesen werden muss. Dabei handelt es sich um die Amtsverschwiegenheit und das Mitwirkungs- und Vertretungsverbot. Die Erklärung wurde Herrn Folkerts ausgehändigt. Die Verpflichtung erfolgt per Handschlag.