Sitzung: 17.10.2012 Samtgemeinderat
Frau Heyken, Einwohnerin der Gemeinde Moorweg, fragt an, welche Breite Hofauffahrten haben müssen. Sie berichtet von Problemen am Grünen Weg in Moorweg, wonach schwere landwirtschaftliche Fahrzeuge diesen Weg befahren und die Straße dadurch stark in Mitleidenschaft gezogen wird. Dabei werden immer wieder zu enge Hofauffahrten als Grund für das Befahren der Straße genannt. SGBM Buß erwidert, die Zuständigkeit liege hier bei der Gemeinde Moorweg. Grundsätzlich gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen für Breiten von Hofauffahrten. RM Schröder als Bürgermeister der Gemeinde Moorweg bemerkt, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge oftmals Ausnahmegenehmigungen zum Befahren gewichtslastbeschränkter Straßen haben. Zusammen mit der Gemeinde und den Anliegern sowie dem Bauamt soll in dieser Sache ein Ortstermin abgehalten werden.