Der Beirat A. Janßen wird auf die ihm gemäß §§ 40, 41 und 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz obliegenden Pflichten hingewiesen. Der Hinweis wird aktenkundig gemacht und durch Handschlag von SGBM Hinrichs gekräftigt. Ein Abdruck der genannten Paragraphen wird dem Beirat überreicht.