Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4

Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB durchzuführen.

 

 


Herr Weinert und Herr Röhrs stellen das Projekt mittels Power-Point-Präsentation vor und gehen hierbei besonders auf die Situation des Gehweges am Hayungshauser Weg ein. Hier ist vorgesehen, der Firma Real Immobilien GmbH ein weiteres Stück städtische Fläche zu verkaufen, in der der Regenwasserkanal verläuft. Durch Geh-, Fahr- und Leitungsrechte soll die Nutzung und Erreichbarkeit des Regenwasserkanals auf Dauer gewährleistet werden. Der Fußweg bleibt in der jetzigen Form erhalten und wird für die Hauszufahrten insgesamt 4-mal abgesenkt. Für die Bebauung ist jeweils 1 Stellplatz pro Wohneinheit vorgesehen.

 

RM Saathoff begrüßt die Planung und erwartet von dem Investor, dass der Gehweg nach der Durchführung der Baumaßnahme in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt wird, was Herr Röhrs bejaht.

 

Über die endgültige Auswahl der Klinker und Dachsteine soll im Rahmen einer Bemusterung entschieden werden.

 

RM Münster erkundigt sich, ob die Breite des Hayungshauser Weges auch bei einer geplanten Erweiterung aufgrund der massiveren Bebauung am Ende des Hayungshauser Weges ausreicht. StD Hinrichs erklärt hierzu, dass die Straßenbreite so genügt.

 

Vors. Eschen verliest den Beschlussvorschlag.