Beschluss: Verweis an den Fachausschuss


Sodann beschließt der Rat einstimmig, den vorliegenden Antrag zur Behandlung an den Bau- und Umweltausschuss zu verweisen.


StD Buß erwähnt abschließend, dass gerade acht Anträge an die zuständigen Gremien verwiesen und das mit einem weiteren im nichtöffentlichen Teil gemacht wird. Hinzu kommen weitere vier Anträge von einem Ratsmitglied, die zu spät eingegangen waren und daher nicht mehr berücksichtigt werden konnten. Über die Inhalte wird in den entsprechenden Gremien diskutiert werden. Allerdings ist die Zahl und der Umfang der Anträge außergewöhnlich und belastet die Verwaltung ungemein. Denn jeder Antrag bedeutet Verwaltungsmehraufwand, sowohl in der Vorbereitung als auch nachher in der Umsetzung. Darüberhinaus liegt eine Vielzahl von mündlichen Anfragen durch die Ratsmitglieder vor, die regelmäßig weiteren Verwaltungsaufwand verursachen. Dies alles geht über das gewöhnliche und bisher bekannte Maß weit hinaus und ist von der Verwaltung nicht mehr leistbar. Jeder Mitarbeiter im Rathaus ist zur Zeit schon voll ausgelastet. Das zeigt sich auch an den nicht unerheblichen krankheitsbedingten Ausfallzeiten. Viele schieben noch Überstunden und Resturlaub vor sich her, die im Zusammenhang mit der Einführung der Doppik und der, damit verbundenen organisatorischen Änderungen stehen. Dabei ist die Doppik noch nicht einmal abgeschlossen. Eine besondere Situation ergibt sich dadurch, dass wir eine Samtgemeinde sind. Die Verwaltung ist also nicht nur für die Stadt, sondern auch für die Samtgemeinde und die anderen sechs Gemeinden zuständig. Diese Antragsflut und auch die vielen mündlichen Anfragen gibt es weder in der Samtgemeinde, geschweige denn bei den anderen sechs Mitgliedsgemeinden. Er geht im Moment davon aus, dass die Antragsflut in der Stadt nicht abnehmen wird. Politik und Verwaltung haben auf eine ausgewogene und faire Behandlung der Gemeinden untereinander zu achten, wollen sie nicht die sinnvolle Konstruktion der Samtgemeinde in Frage stellen. Durch die vielen Anträge verschieben sich jedoch die Verhältnisse. Die Stadt zahlt neben ihrem Anteil an der Samtgemeindeumlage noch einen zusätzlichen Personalkostenanteil von rund 140.000,00 € im Jahr. Nur damit sind die bisherigen Mehrleistungen wie Protokollführung und zusätzliche Arbeiten in den Fachbereichen abgedeckt. Sollten die Anträge vernünftig abgearbeitet werden, wie es der Rat zurecht erwartet, kann das nur mit einer Personalaufstockung erfolgen. Es könnte also möglich sein, dass die Stadt eine zusätzliche Kraft einstellen muss, die ein direkter Ansprechpartner für die Ratsmitglieder wird, die Anträge und sonstige Abfragen abarbeitet und dem Stadtdirektor direkt unterstellt ist und den Kontakt zu den Fachbereichsleitern hält. Das heißt, diese Person muss über Fachkenntnisse aus möglichst vielen Bereichen verfügen und sollte auch schon eine gewisse Berufs- und Lebenserfahrung haben. Die Verwaltung wird dementsprechend eine Vorlage erarbeiten.


RM Saathoff weist darauf hin, dass es bei einigen Anträgen zu einer Kooperation mit der Verwaltung kommt, die die Arbeit der Verwaltung erleichtern könnte. Es ist originäres Recht des Rates Anträge zu stellen. Das ist konstruktive Ratspolitik. Auch RM Staudacher erwähnt, dass Antragsrecht sei für den Rat sehr wichtig. RM Reents erwähnt, dass es zur konstruktiven Ratsarbeit beiträgt, wenn Anträge gestellt werden. Nach seiner Auffassung haben die Erkrankungen auch nichts mit den Anträgen zu tun. Das Recht auf Antragstellung muss dem Rat zugebilligt werden. RM Schultz erwähnt, dass es nicht sein kann, dass wegen Arbeitsbelastung keine Anträge mehr gestellt werden dürfen. Die Stadt zahlt einen nicht unerheblichen Beitrag. Nach seiner Ansicht könnte eine Arbeitsplatzüberprüfung in der Verwaltung stattfinden. RM Strauß erwähnt, dass dies Anlass zur Sorge ist. Die Belastung der Verwaltung muss genauer untersucht werden.



RM Hedlefs erwähnt eingangs, dass die Gestaltungssatzung für Esens sehr wichtig ist, da ansonsten kein Schutz der vorhandenen Bebauung besteht. Sie dankt allen Fraktionen für die fruchtbare Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung des Antrags. RM Emken bedauert es, dass die EBI diesen Antrag als Erfolg für sich in der Presse verbucht. RM Hedlefs entgegnet, dass mit dem Presseartikel dargestellt werden sollte, dass die EBI Urheberin des Gedankens ist. Es wurde in der Presse aber deutlich gemacht, dass in dieser Frage fraktionsübergreifend sehr gut zusammengearbeitet wurde. RM Mammen erwähnt, dass dies inhaltlich nicht korrekt ist. Die Diskussion über die Einführung einer Gestaltungssatzung wurde in der Stadt bereits oft geführt. Durch das Schafmarktprojekt wurde diese Frage neu aufgeworfen und ein neuer Impuls gegeben.