Beirat  Hillmer wird auf die ihm gemäß §§ 40, 41 und 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz obliegenden Pflichten hingewiesen. Der Hinweis wird aktenkundig gemacht und durch Handschlag bekräftigt. Ein Abdruck der genannten Paragraphen wird Steffen Hillmer überreicht.