Sitzung: 07.09.2017 Ausschuss für Finanzen und Stadtwerke
Beirat Hillmer wird auf die ihm gemäß §§ 40, 41 und
42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz obliegenden Pflichten
hingewiesen. Der Hinweis wird aktenkundig gemacht und durch Handschlag
bekräftigt. Ein Abdruck der genannten Paragraphen wird Steffen Hillmer
überreicht.