BM Emken fragt an, ob es Fragen aus dem Zuschauerraum gibt.

 

Herr Buismann berichtet über die hohe Lärmbelastung im Ortsteil Bensersiel. Kraftfahrzeuge und landwirtschaftliche Fahrzeuge halten sich nicht an die vorgegebene Geschwindigkeit von 50 km/h. Er bittet dies zu überprüfen. StD Hinrichs entgegnet, dass Hinweise auf mögliche Verkehrsverstöße aufgenommen und zuständigkeitshalber an den Landkreis weitergeleitet werden. Ebenso wird die Polizei informiert werden. Die Stadt hat keine Befugnisse, hier einzugreifen.

 

Desweiteren nimmt Herr Buismann Bezug auf die beim Kirchplatz gesichteten Krähen. Er fragt an, ob dagegen etwas unternommen wird. StD Hinrichs kann hier noch keine Äußerungen zu treffen. Dies müsste mit der Naturschutzbehörde Wittmund besprochen werden.

 

Herr Heimann nimmt Bezug auf den Verkauf der Altenwohnungen und die Planungen des Investors. In der Diedrich-Müller-Straße sollen 2 Wohneinheiten mit 13 Wohnungen entstehen. Die Ansicht des Gebäudes gleicht nicht einer Siedlungsbebauung. Bei einer Einsichtnahme beim Landkreis Wittmund wurden 31 Wohneinheiten in der Bauplanung aufgeführt. Die derzeitige Bebauung ist vom Landkreis Wittmund so abgelehnt worden.

 

Desweiteren erkundigt er sich nach der geplanten Verkehrssituation und den damit evtl. verbundenen entstehenden Kosten für Anlieger an. Bei der Verkehrsführung im Bereich der Einfahrt in den Hayungshauserweg und der Diedrich-Müller-Straße könnte es ein Verkehrschaos mit den Schulkindern und Radfahrern geben.

 

StD Hinrichs nimmt Bezug auf die Ausführungen von Herrn Heimann.

 

Das Vorhaben der Real Immobilien GmbH und den damit verbundenen Differenzierungen der betroffenen Flächen (Ersatz/Neubauten) haben Änderungen im Bebauungsplan Radbodstraße zur Folge. Ein Bebauungsplan für den übrigen Bereich ist nicht vorhanden. Die Bauvorhaben müssen sich daher in die Umgebung einfügen. Im Gespräch mit der Real Immobilien GmbH teilten diese mit, dass nach Klärung der Genehmigungsfähigkeit eine Informationsveranstaltung mit den Anwohnern erfolgen wird.

 

Die Straße selbst weist vor dem geplanten Bauvorhaben Schäden auf. Vor Baubeginn des Vorhabens wird dieser Schadenzustand ermittelt. Die Straße verfügt über keinen Neubaustatus, so dass sich der Vorhabenträger hinsichtlich einer Straßensanierung auch nur am IST-Zustand zu orientieren hat.

 

Bei den geplanten Wohnungen handelt es sich hauptsächlich um Wohnungen für die ältere Generation. Durch weitere Maßnahmen könnte der Verkehr verlagert werden. Als Beispiel nennt er den geplanten Wegfall des Standortes Kindergarten „An der Mühle“.  Dieser Kindergarten soll voraussichtlich verlagert werden. Daher würde dort schon ein Bring- und Abholdienst wegfallen. Es wird hierzu noch eine Bürgerinformation an alle Anwohner bezüglich des genauen Ablaufs und der Planung geben.