Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Störtebeckerweg als Teil des Flurstückes 9/41, Flur 11, Gemarkung Esens, ist einzuziehen.

Die Absicht der Einziehung ist gemäß § 8 Abs. 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes ortsüblich bekanntzugeben.