Der Rat fasst
einstimmig folgenden Beschluss:
Der Störtebeckerweg als Teil des Flurstückes 9/41,
Flur 11, Gemarkung Esens, ist einzuziehen.
Die Absicht der Einziehung ist gemäß § 8 Abs. 2 des Niedersächsischen
Straßengesetzes ortsüblich bekanntzugeben.