Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

1.       Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 97 „Steuerung von Vergnügungsstätten in der Innenstadt von Esens“ wird beschlossen. Das Verfahren ist im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchzuführen. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung (s. Anlage 1).

2.       Der Rat der Stadt Esens beschließt die dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügte Satzung der Stadt Esens über eine Veränderungssperre  für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 97 „Steuerung von Vergnügungsstätten in der Innenstadt von Esens“.

 

 


StD Hinrichs erläutert ausführlich die Sitzungsvorlage.