Der Rat fasst
einstimmig folgenden Beschluss:
1.
Die
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 97 „Steuerung von Vergnügungsstätten in der
Innenstadt von Esens“ wird beschlossen. Das Verfahren ist im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchzuführen. Die genaue Festlegung des
räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung (s. Anlage 1).
2.
Der Rat
der Stadt Esens beschließt die dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügte Satzung
der Stadt Esens über eine Veränderungssperre
für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 97 „Steuerung von
Vergnügungsstätten in der Innenstadt von Esens“.
StD Hinrichs erläutert ausführlich die Sitzungsvorlage.