Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

 

 


FBL Hormann erläutert, dass ein neuer Seniorenrat der Samtgemeinde Esens gegründet wurde und begrüßt die amtierende Vorsitzende Frau Beirätin Ursula Uden.

 

In  § 2 Abs. 1 der Satzung des Seniorenrates der Samtgemeinde Esens wird der Satz „Eine Aufwandsentschädigung und ein Auslagenersatz wird nicht gezahlt“ gestrichen,  § 2 Abs. 3 entfällt ganz. Weiter wird  § 3 Abs.1 insoweit geändert, dass die Stadt Esens ein Mitglied zu bestehenden Seniorenkreisen entsendet.

 

Die Änderung zur Satzung des Seniorenrates der Samtgemeinde Esens wird einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.