Die Beirätin Frau Ursula Uden wird auf die ihr gemäß §§ 40, 41 und 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes obliegenden Pflichten hingewiesen. Der Hinweis wird aktenkundig gemacht und durch Handschlag des Samtgemeindebürgermeisters bekräftigt. Ein Abdruck der genannten Paragraphen wird der Beirätin Uden überreicht.