1.    Die im Rahmen der gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § § 4 a Abs. 3 Satz 1, 2 und 3 BauGB zur 117. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen wurden gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Samtgemeinderat stimmt der aufgeführten Abwägung der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.

 

2.    Die 117. Flächennutzungsplanänderung wird mit der in der Anlage beigefügten Begründung, dem Umweltbericht und den Gutachten zur Altablagerung und Spundwand sowie zum Grundwasser, Boden und Asphalt beschlossen.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB erforderlichen Schritte einzuleiten.

 

 


Herr Weinert trägt vor und berichtet aus dem bisherigen Bauleitplanverfahren. Im Ergebnis sind bei der erneuten Auslegung durch die Stellungnahmen keine neuen Erkenntnisse gewonnen worden. Die Stellungnahmen waren größtenteils inhaltlich gleich wie im ersten Verfahrensschritt.

 

FBL Hormann zitiert aus einem Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei Berghaus und Kollegen, Aurich, zum Haftungsrisiko der Samtgemeinde bei der Änderung des Flächennutzungsplanes.

Im Ergebnis wird kein Ansatzpunkt gesehen, dass trotz vorliegender detaillierter Informationen über die Altablagerung zu der Änderung des Flächennutzungsplanes Haftungsansprüche gegen die Samtgemeinde Esens resultieren könnten; insoweit sind diese Bedenken ausgeräumt.

 

Vors. Ihnen verliest den Beschlussvorschlag.