Sitzung: 08.11.2017 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: ST/105/2017
Beschlussvorschlag:
1. Die für den Bebauungsplan Nr. 89 (Vorentwurf) im Rahmen der gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen werden mit dem in der Anlage aufgeführten Abwägungsergebnis beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung für den Bebauungsplan Nr. 89 (Entwurf) gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Nach einleitenden Worten von Vors. Eschen gibt Herr Dr. Gellermann
grundsätzliche Erläuterungen zum Verfahren. Im Ergebnis sind die bisherigen
Bebauungspläne gescheitert. Die Straße ist in der Örtlichkeit vorhanden. Ziel
ist es nun, diesen rechtswidrigen Zustand durch einen neuen Bebauungsplan zu
legalisieren. Ein wichtiger Baustein hierzu ist die vom Landkreis Wittmund
erlassene Landschaftsschutzgebietsverordnung 25 II. Mit dieser neuen Grundlage
sollte es möglich sein, hier eine Straße zu bauen. Es handelt sich um ein
europäisches Schutzgebiet mit der Besonderheit der Ausnahme. Unter den folgenden
Bedingungen sollte es jetzt möglich sein, die Straße zu bauen:
a) In der
Trassenführung gibt es keine Alternativen.
b) Das überwiegende öffentliche Interesse muss über dem Interesse des
Naturschutzes stehen.
c) Es sind Kohärenz-
bzw. Kompensationsmaßnahmen erforderlich.
Bezogen auf die konkrete Situation in Bensersiel ist im Idealfall die
alte Trasse die neue Trasse. Das Ziel der Stadt Esens ist nach wie vor die
Legalisierung der kommunalen Entlastungsstraße. Nun sind umfangreiche
Unterlagen erstellt worden, so dass die Bauleitplanung vorangetrieben werden
kann.
Es erfolgt die
Präsentation des Büros Thalen Consult.
Herr Bottenbruch berichtet, dass sehr viele Unterlagen gefertigt worden
sind. Die frühzeitige Beteiligung wurde bereits durchgeführt. In der
Planzeichnung ist die Trassenführung jetzt etwas schmaler dargestellt.
Teilflächen außerhalb der Trasse sind im Gegensatz zu den vorherigen
Bebauungsplänen nicht mehr dargestellt, da der Bau der Straße abgeschlossen ist
und somit Baustelleneinrichtungsflächen nicht mehr festgesetzt werden müssen.
Frau Siebers-Zander vom Büro Thalen Consult geht auf den gemeinsamen
Umweltbericht für den Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplanes
ein. Die strategische Umweltprüfung, die Abarbeitung der Eingriffsregelung, die
artenschutzrechtliche Prüfung, die Prüfung nach § 34 Bundesnaturschutzgesetz
und der landschaftspflegerische Begleitplan sind die Inhalte. Betrachtet werden
drei Schutzgebiete: Das LSG 25 außerhalb der Straßenfläche, das LSG 25 II
zwischen dem Ort und der Straße einschließlich der Straßenfläche und der
Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“.
Im Ergebnis wird festgestellt, dass es zu einer erheblichen
Beeinträchtigung bei dem Landschaftsschutzgebiet 25 II kommt (u. a.
Flächenentzug groß). Weiterhin kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen bei
dem Landschaftsgebiet 25 (hauptsächlich Störung der Brutbereiche (Kiebitze).
Bei dem Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ sind keine
Beeinträchtigungen nachzuweisen bzw. zu erwarten.
Frau Siebers-Zander erläutert anschließend die habitatschutzrechtlichen
Ausnahmevoraussetzungen. In Bezug auf die Trassenführung ist die vorhandene
Trasse die optimalste (Abstand zum Ort, Forderung des Lärmschutzes sowie Entfernung
zum Vogelschutzgebiet).
Herr Bottenbruch erläutert anschließend die gewichtsvergleichende
Abwägung als Kernstück der Planung. Im Ergebnis ist es gelungen, eine
nachvollziehbare Abwägung aufzubauen. In diesem Zusammenhang wird auch darauf
verwiesen, dass die Folgen eines möglichen Rückbaus für die Natur und
Landschaft sehr belastend gesehen werden.
Frau Siebers-Zander geht auf die Kohärenzmaßnahmen ein. Eine Fläche von
18 – 19 ha muss zur Verfügung gestellt werden. Diese ist in benachbarter Lage
zum Vogelschutzgebiet V 63 mit vergleichbaren natürlichen Gegebenheiten
gefunden worden. Außerdem gelingt es, ein avifaunistisches Aufwertungspotenzial
zu schaffen. Die angedachte Fläche befindet sich in der Nähe der
Kleientnahmestelle Margens in der Gemeinde Neuharlingersiel. Verhandlungen mit
dem Flächeneigentümer sind bereits erfolgt. Besonders wichtig wird hier die
Weiternutzung als Weide gesehen. Es hat sich herausgestellt, dass beweidete
Flächen einen hohen Wert für Natur und Landschaft haben. Ein Monitoring soll
diese Maßnahme begleiten. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung wird damit als
erfüllt angesehen.
Herr Dr. Gellermann macht abschließend noch auf eigentumsrechtliche
Aspekte aufmerksam.
RM Münster weist
darauf hin, dass das städtebauliche Konzept für Bensersiel fehlt.
Hierzu erwidert Herr Dr. Gellermann, dass es richtig ist, dass es so ein
Konzept zurzeit nicht gibt. Im Kern geht es aber darum, den Verkehr aus dem Ort
heraus zu bekommen. Die Ziele sind definiert.
Weiterhin erkundigt
sich RM Münster nach der Größe der Kohärenzflächen.
Frau Siebers-Zander gibt hierzu Erläuterungen. Die Bewertung erfolgt mit
Faktoren als Grundlage. Hintergrund ist, dass Einflussbereiche nur teilweise
entwertet sind. Grundlage ist auch die Kartierung von 1999.
RM Saathoff lobt
die gute Arbeit der Planer und die des Rechtsanwalts Dr. Gellermann.
Vors. Eschen verliest den Beschlussvorschlag