Beschlussvorschlag:

1.       Die für den Bebauungsplan Nr. 89 (Vorentwurf) im Rahmen der gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen werden mit dem in der Anlage aufgeführten Abwägungsergebnis beschlossen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung für den Bebauungsplan Nr. 89 (Entwurf) gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

 

 

 


Nach einleitenden Worten von Vors. Eschen gibt Herr Dr. Gellermann grundsätzliche Erläuterungen zum Verfahren. Im Ergebnis sind die bisherigen Bebauungspläne gescheitert. Die Straße ist in der Örtlichkeit vorhanden. Ziel ist es nun, diesen rechtswidrigen Zustand durch einen neuen Bebauungsplan zu legalisieren. Ein wichtiger Baustein hierzu ist die vom Landkreis Wittmund erlassene Landschaftsschutzgebietsverordnung 25 II. Mit dieser neuen Grundlage sollte es möglich sein, hier eine Straße zu bauen. Es handelt sich um ein europäisches Schutzgebiet mit der Besonderheit der Ausnahme. Unter den folgenden Bedingungen sollte es jetzt möglich sein, die Straße zu bauen:

 

a) In der Trassenführung gibt es keine Alternativen.

b) Das überwiegende öffentliche Interesse muss über dem Interesse des Naturschutzes stehen.

c) Es sind Kohärenz- bzw. Kompensationsmaßnahmen erforderlich.

 

Bezogen auf die konkrete Situation in Bensersiel ist im Idealfall die alte Trasse die neue Trasse. Das Ziel der Stadt Esens ist nach wie vor die Legalisierung der kommunalen Entlastungsstraße. Nun sind umfangreiche Unterlagen erstellt worden, so dass die Bauleitplanung vorangetrieben werden kann.

 

Es erfolgt die Präsentation des Büros Thalen Consult.

 

Herr Bottenbruch berichtet, dass sehr viele Unterlagen gefertigt worden sind. Die frühzeitige Beteiligung wurde bereits durchgeführt. In der Planzeichnung ist die Trassenführung jetzt etwas schmaler dargestellt. Teilflächen außerhalb der Trasse sind im Gegensatz zu den vorherigen Bebauungsplänen nicht mehr dargestellt, da der Bau der Straße abgeschlossen ist und somit Baustelleneinrichtungsflächen nicht mehr festgesetzt werden müssen.

 

Frau Siebers-Zander vom Büro Thalen Consult geht auf den gemeinsamen Umweltbericht für den Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplanes ein. Die strategische Umweltprüfung, die Abarbeitung der Eingriffsregelung, die artenschutzrechtliche Prüfung, die Prüfung nach § 34 Bundesnaturschutzgesetz und der landschaftspflegerische Begleitplan sind die Inhalte. Betrachtet werden drei Schutzgebiete: Das LSG 25 außerhalb der Straßenfläche, das LSG 25 II zwischen dem Ort und der Straße einschließlich der Straßenfläche und der Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“.

 

Im Ergebnis wird festgestellt, dass es zu einer erheblichen Beeinträchtigung bei dem Landschaftsschutzgebiet 25 II kommt (u. a. Flächenentzug groß). Weiterhin kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen bei dem Landschaftsgebiet 25 (hauptsächlich Störung der Brutbereiche (Kiebitze).

Bei dem Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ sind keine Beeinträchtigungen nachzuweisen bzw. zu erwarten.

 

Frau Siebers-Zander erläutert anschließend die habitatschutzrechtlichen Ausnahmevoraussetzungen. In Bezug auf die Trassenführung ist die vorhandene Trasse die optimalste (Abstand zum Ort, Forderung des Lärmschutzes sowie Entfernung zum Vogelschutzgebiet).

 

Herr Bottenbruch erläutert anschließend die gewichtsvergleichende Abwägung als Kernstück der Planung. Im Ergebnis ist es gelungen, eine nachvollziehbare Abwägung aufzubauen. In diesem Zusammenhang wird auch darauf verwiesen, dass die Folgen eines möglichen Rückbaus für die Natur und Landschaft sehr belastend gesehen werden.

 

Frau Siebers-Zander geht auf die Kohärenzmaßnahmen ein. Eine Fläche von 18 – 19 ha muss zur Verfügung gestellt werden. Diese ist in benachbarter Lage zum Vogelschutzgebiet V 63 mit vergleichbaren natürlichen Gegebenheiten gefunden worden. Außerdem gelingt es, ein avifaunistisches Aufwertungspotenzial zu schaffen. Die angedachte Fläche befindet sich in der Nähe der Kleientnahmestelle Margens in der Gemeinde Neuharlingersiel. Verhandlungen mit dem Flächeneigentümer sind bereits erfolgt. Besonders wichtig wird hier die Weiternutzung als Weide gesehen. Es hat sich herausgestellt, dass beweidete Flächen einen hohen Wert für Natur und Landschaft haben. Ein Monitoring soll diese Maßnahme begleiten. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung wird damit als erfüllt angesehen.

 

Herr Dr. Gellermann macht abschließend noch auf eigentumsrechtliche Aspekte aufmerksam.

 

RM Münster weist darauf hin, dass das städtebauliche Konzept für Bensersiel fehlt.

Hierzu erwidert Herr Dr. Gellermann, dass es richtig ist, dass es so ein Konzept zurzeit nicht gibt. Im Kern geht es aber darum, den Verkehr aus dem Ort heraus zu bekommen. Die Ziele sind definiert.

 

Weiterhin erkundigt sich RM Münster nach der Größe der Kohärenzflächen.

Frau Siebers-Zander gibt hierzu Erläuterungen. Die Bewertung erfolgt mit Faktoren als Grundlage. Hintergrund ist, dass Einflussbereiche nur teilweise entwertet sind. Grundlage ist auch die Kartierung von 1999.

 

RM Saathoff lobt die gute Arbeit der Planer und die des Rechtsanwalts Dr. Gellermann.

 

Vors. Eschen verliest den Beschlussvorschlag