Die Beiräte Ilse Reineke und Marcel Reichelt werden auf die ihnen gemäß §§ 40, 41 und 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes obliegenden Pflichten hingewiesen. Der Hinweis wird aktenkundig gemacht und durch Handschlag des Vors. Baack bekräftigt. Ein Abdruck der genannten Paragraphen wird den Beiräten Reineke und Reichelt überreicht.