Der Beirat Niko Oelrichs  wird auf die ihm gemäß §§ 40, 41 und 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes obliegenden Pflichten hingewiesen. Der Hinweis wird aktenkundig gemacht und durch Handschlag des StD Hinrichs bekräftigt. Ein Abdruck der genannten Paragraphen wird dem Beirat Oelrichs überreicht.