Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Einstimmige Beschlussempfehlung:

 

1.    Der in der Anlage befindlichen Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt.

 

2.    Die Erhaltungssatzung und die dazugehörige Begründung werden beschlossen.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten.

 

4.    Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 


Herr Boner erläutert die Sitzungsvorlage mittels Präsentation.

 

Auf Nachfrage von RM Saathoff zum Entscheidungsweg teilt Herr Boner mit, dass der Stadtrat letztlich entscheidet. Mit der Erhaltungssatzung und späterhin der Gestaltungssatzung oder Gestaltungsfibel ist ein gutes Handwerkszeug vorhanden. Von Fall zu Fall sollte fachlicher Rat eingeholt werden.

 

Auf die Frage von RM Münster, wie man Hauseigentümer dazu zwingen kann, den Verfall einer Immobilie zu verhindern, berichtet Herr Boner, dass dies über finanzielle Unterstützung geregelt werden muss. Hier gibt es Förderprogramme oder auch günstige Mittel der KfW-Bank. Es ist nicht zu erwarten, dass durch die Erhaltungssatzung Hürden aufgebaut werden, die Hauseigentümer veranlassen könnten, sich nicht mehr um ihre Immobilie zu kümmern. Abschließend berichtet Herr Boner, dass der Monumentendienst Hauseigentümer berät.

 

Auf Nachfrage von Beirat Willms zur Einordnung der Arkaden erläutert Herr Boner, dass auch hier genau hingeschaut und abgewogen werden muss. Es ist zu entscheiden, ob ein Umbau, Anbau oder Abriss vorgesehen ist. In diesem Kontext erfolgt die Beurteilung nach den Maßstäben der Erhaltungssatzung. Eine kleinteilige Bebauung ist zielführend. Auch sollte auf moderne Erscheinungen wie schwebende Giebel verzichtet werden.

 

Im weiteren Vortrag geht Herr Boner auf die Stellungnahmen und Abwägungen ein.

 

Die Abstimmung erfolgt einstimmig.