Sitzung: 13.12.2017 Samtgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Nein: 3, Enthaltungen: 5
Vorlage: SG/074/2017
Beschlussvorschlag:
1.
Die
im Rahmen der gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten
frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten öffentlichen
Auslegung gem. § § 4 a Abs. 3 Satz 1, 2 und 3 BauGB zur 117. Änderung des
Flächennutzungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen wurden gem. § 3 Abs. 2 Satz
4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der
Samtgemeinderat stimmt der aufgeführten Abwägung der Stellungnahmen sowie den
jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.
2.
Die
117. Flächennutzungsplanänderung wird mit der in der Anlage beigefügten
Begründung, dem Umweltbericht und den Gutachten zur Altablagerung und Spundwand
sowie zum Grundwasser, Boden und Asphalt beschlossen.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die für die Genehmigung der
Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB erforderlichen Schritte
einzuleiten.
RM Martin Jacobs macht deutlich, weshalb er dieser Vorlage nicht zustimmen wird. Insbesondere weist er auf das Risiko der Gemeinde Stedesdorf hin. RM Oelrichs stellt fest, dass die CDU Fraktion der Vorlage zustimmen wird. RM Maus begründet ihre Enthaltung.