Der Rat fasst
einstimmig folgenden Beschluss:
Die Satzung zur 4.
Änderung der Kurbeitragssatzung wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
FBL Hormann erläutert zu TOP 5 und TOP 6 die wesentlichen Änderungen des NKAG. Eine Anpassung war somit erforderlich.