Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

1.       Der in der Anlage befindlichen Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt.

 

2.       Die Erhaltungssatzung und die dazugehörige Begründung werden beschlossen.

 

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten.

 

4.       Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 


BM Emken nimmt Bezug auf die vorherigen Beratungen im Bau- und Umweltausschuss sowie im Verwaltungsausschuss.