Der Rat fasst
einstimmig folgenden Beschluss:
1.
Der in
der Anlage befindlichen Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wird
zugestimmt.
2. Die Erhaltungssatzung und die dazugehörige Begründung werden beschlossen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten.
4.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu
machen.
BM Emken nimmt Bezug auf die vorherigen Beratungen im Bau- und Umweltausschuss sowie im Verwaltungsausschuss.