Beschluss: Beschlussempfehlung

Vorsitzende Maus erläutert noch einmal das anstehende Thema Inklusion, welches bereits in der letzten Ausschusssitzung im Juni 2012 behandelt wurde. Sie stellt fest, dass jetzt die Entscheidung ansteht, ob eine Schwerpunktschule gebildet werden soll oder nicht.

Hierzu erläutert sie, dass es für die Einrichtung von Schwerpunktschulen eine Übergangszeit bis 2018 gibt für die Förderschwerpunkte – motorische, körperliche und geistige Entwicklung und Hören u. Sehen. Ansonsten sind keine Schwerpunktschulen vorgesehen.


Herr Regner stellt sodann die Förderschule vor. An der Christian-Wilhelm-Schneider Schule werden die Klassen 1-10 im Bereich „Lernen“ und die Klassen 1 - 12 (65 Kinder) im Bereich „Geistige Entwicklung“ unterrichtet und gefördert. Es gibt 2 Standorte: Esens und Westerholt


Zu den tatsächlichen Zahlen teilt er mit, dass an der Förderschule Esens dieses Jahr kein Schüler im Bereich „Lernen“ eingeschult wurde. Es besteht die allgemeine Tendenz, schwache Schüler im Bereich „Geistige Entwicklung“ einzuordnen. In Westerholt wurde 1 Schüler im Bereich „Geistige Entwicklung“ eingeschult.


Herr Regner ist der Ansicht, dass die Förderschule per se als Schwerpunktschule dienen sollte.

Eltern, die ab 2013 die Wahlfreiheit haben, sind verängstigt, dass ihre Kinder nicht die entsprechende Förderung erhalten könnten. Im Normalfall sind es viele Einzelentscheidungen, die hier zu treffen sind. Es stellt sich die Frage: Lohnt sich der finanzielle Aufwand, um unter Umständen Barrierefreiheit und weitere Vorrichtungen für z. B. einen Schüler an einer Inklusivschule herzustellen, während dies an der Förderschule vorhanden ist.


Frau Schiffer-Redelfs informiert zum Thema Inklusion, dass die Einschulung vieler Schüler auf Grund des früheren Beginns dieses Schuljahres und der noch fehlenden Schulreife zurückgestellt wurde. Die Eltern fragen nach den Einschulungsvoraussetzungen und sind ratlos. Informationen für weitere Vorgehensweisen stehen noch nicht zur Verfügung.


Frau Prange-Bentrup ergänzt, dass es derzeit an der Grundschule Esens 3 hörgeschädigte Kinder gibt. Die Förderung im sozialen-emotionalen Bereich ist noch völlig ungeklärt.Dieses Jahr gibt es 1 Kind mit geistigem Förderbedarf, letztes Jahr gab es kein Kind in diesem Bereich.


Frau Helmers berichtet, dass es im Kindergarten „An der Mühle“ 5 Integrationskinder gibt. Sie merkt an, dass es wenig Kinder mit geistigem Förderbedarf, eher Kinder mit Lernförderungsbedarf und und etwas seltener Kinder, die hörgeschädigt sind, gibt. 1 Kind würde, wenn es zur Förderschule käme, wegen seiner starken Körperbehinderung eine Empfehlung für Aurich erhalten.


Herr Regner führt aus, dass Kinder meistens erst als L-Kinder – später evtl. als G-Kinder eingestuft werden. Die Entscheidung fällt bei der probeweisen Beschulung. Als Förderlehrer hat er 135 Stunden für Förderkinder zur Verfügung, dies sind 2 Stunden pro Klasse und Woche. Dies ist zu wenig für den Bedarf an der Grundschule. Ein Problem sind Kinder, die im Bereich „soziale-emotionale Entwicklung“ einzustufen sind. Dies stellt selbst für die Förderschule ein Problem dar. Es gibt nur 2 Schulen für sozial-emotional förderbedürftige Kinder und die sind in Roffhausen und in Großefehn (LeinerStift).


Herr Regner teilt mit, dass in der Förderschule 2 Lehrerstellen ausgeschrieben sind. Es besteht aber erfahrungsgemäß wenig Aussicht, dass sich junge Lehrer in Esens bewerben.


Vorsitzende Maus stellt fest: Jetzt hat der Schulträger Veränderungen zu beschließen. Baulich sind die Voraussetzungen gegeben, aber die Durchführung der Förderung scheitert an Mitteln und Unterstützung im pädagogischen Bereich.


SGBM Buß stellt klar, dass das Gesetz beschlossen ist, dass aber Hinweise, wie etwas abzurufen ist und Beratung fehlen. Bis 1. Februar müsste die Entscheidung für eine Schwerpunktschule getroffen werden. Aufgrund der Beratung schlägt er vor, auf eine Schwerpunktschule zu verzichten. Wenn feststeht, welche Kinder kommen, muss entsprechend beraten und versucht werden, die Voraussetzungen an allen Grundschulstandorten zu schaffen.


Sodann empfehlen die Mitglieder des Schulausschusses einstimmig folgenden Beschluss zur Beschlussfassung:


Die Samtgemeinde Esens wird keine Schwerpunktschule bilden für das Jahr 2013/2014.