Die BeiräteEvke Becker und Johann Peters werden auf die Ihnen gemäß §§ 40, 41 und 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz obliegenden Pflichten hingewiesen. Der Hinweis wird aktenkundig gemacht und durch Handschlag von SGBM Hinrichs bekräftigt. Ein Abdruck der genannten Paragraphen wird den Beiräten überreicht.