Die Beirätin Maren Ölrichs wird auf die ihr gemäß §§ 40, 41 und 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz obliegenden Pflichten hingewiesen. Der Hinweis wird aktenkundig gemacht und durch Handschlag von SGBM Hinrichs bekräftigt. Ein Abdruck der genannten Paragraphen wird der Beirätin überreicht.