Sitzung: 23.01.2018 Sportausschuss
Die Beirätin Maren Ölrichs wird auf die ihr gemäß §§ 40, 41 und 42 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz obliegenden Pflichten hingewiesen.
Der Hinweis wird aktenkundig gemacht und durch Handschlag von SGBM Hinrichs
bekräftigt. Ein Abdruck der genannten Paragraphen wird der Beirätin überreicht.