Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

 

 


Anhand des den Mitgliedern des Ausschusses vorliegenden Haushaltsplanentwurfes 2018 werden einzelne Haushaltsansätze von FBL Horst und Frau Hoffmann-Schlichting erläutert. Frau Hoffmann-Schlichting stellt zunächst die Ansätze aus dem Teilhaushalt Fachbereich 2, Seite 73 bis 150, vor.

 

Seite 73, Position 15 "Bauunterhalt DRK-Heim"

Neben dem üblichen Bauunterhalt und der Grünpflege ist ein Wanddurchbruch in Höhe von 8.000,00 € geplant, so dass der Ansatz auf 12.000,00 € gesetzt wird.

 

Seite 73, Position 15 "Bauunterhalt Rathaus"

Hier wird der Vorjahresansatz von 58.500,00 € auf 120.000,00 € erhöht. Die Toiletten sollen erneuert werden (70.000,00 €). Ein Fassadenanstrich der Außenmauer nach der Efeu-Entfernung ist erforderlich. Das Dach vom Flur zwischen Altgebäude und Neubau muss saniert werden. Es soll eine neue Schließanlage angeschafft werden sowie Büros gestrichen werden. 

 

Seite 73, Position 15 "Bauunterhalt ehemalige Schule Moorweg/MZH"

Hier ist der Vorjahresansatz von 5.000,00 € auf 28.000,00 € erhöht worden. Die Heizung und die Leitungen müssen erneuert werden (18.000,00 €) sowie die Elektrik in der oberen Wohnung (6.000,00 €).

 

RM Peters erkundigt sich nach den Einnahmen beim DRK-Heim. Frau Hoffmann-Schlichting erläutert, dass hier Mieteinnahmen für die Wohnungen erfolgen. RM Peters gibt zu bedenken, dass für die Liegenschaften DRK-Heim und ehemalige Schule Moorweg viel Geld eingesetzt wird und stellt die grundsätzliche Frage, ob das Geld bei diesen baulichen Einrichtungen richtig eingesetzt wird.

 

RM Eschen sieht die Haushaltsmittel in Moorweg richtig eingesetzt, da hier die Mehrzweckhalle auch vom Kindergarten genutzt wird und der Bewegungsraum einen großen kommunalen Zweck erfüllt.

 

Vors. Ihnen fasst zusammen, dass die baulichen Einrichtungen DRK-Heim sowie ehemalige Schule Moorweg/MZH zukünftig kritisch hinterfragt werden müssen.

 

Seite 82, Position 15 "Bauunterhalt Feuerwehr"

Hier wird der Ansatz auf 100.000,00 € erhöht. Neben dem üblichen Bauunterhalt sind bei der Feuerwehr in Esens eine Dachreparatur sowie eine Heizungserneuerung erforderlich. Bei der Feuerwehr Stedesdorf läuft die Kläranlage ab und muss erneuert werden: In Neuharlingersiel wird ein neuer Torantrieb benötigt und es wurde eine Pflasterung mit eingeplant.

 

Seite 85, Position 25 "Erwerb eines Grundstücks für die Feuerwehr Stedesdorf"

Für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Stedesdorf sind für den Erwerb eines Grundstücks 40.000,00 € angesetzt worden. Der Kauf steht kurz bevor und wird mit einem Rücktrittsrecht durchgeführt, falls die Ostfriesische Landschaft auf archäologische Funde bei der Bodenprüfung stößt.

 

Seite 85, Position 26 "Baumaßnahmen"

Hier ist für die Modernisierung von Feuerwehrhäusern und für den Neubau in Stedesdorf 500.000,00 € für das Jahr 2018 eingeplant sowie für die Folgejahre jeweils 500.000,00 € für den Neubau eines weiteren Feuerwehrhauses.

 

Seite 88, Position 15 "Grundschulen Esens-Nord"

Für die bauliche Unterhaltung in der Grundschule Esens werden 40.000,00 € angesetzt. Hier sind Brandschutzmaßnahmen enthalten. 4 große Türen müssen als Fluchttüren erneuert werden. Dieses hatte der Gemeinde-Unfallversicherungsverband (GUV) bemängelt. Für die bauliche Unterhaltung der Grundschule Werdum werden 12.000,00 € angesetzt. Hierin enthalten ist auch die Sporthalle. Die Toiletten sollen gefliest sowie Fenster überarbeitet werden.

 

RM Peters bemängelt den schlechten Zustand des Fußbodenbelages in der Grundschule Werdum. Frau Hoffmann-Schlichting erläutert, dass hier Teppichboden mit Kugelgarn vorliegt, der an einigen Stellen ersetzt werden kann. Wenn ein anderer Fußbodenbelag, der leichter zu reinigen ist, verlegt wird, müssten auch die Decken aufgrund von Schallproblemen erneuert werden. Es würden somit größere Investitionen entstehen.

 

RM Eschen bestätigt die Schallschutzproblematik, die bei Einbau eines wischbaren Belages entstehen würde.

 

RM Weiler-Rodenbäck empfiehlt, die Reinigungsintervalle zu erhöhen und grundsätzlich zu prüfen, inwiefern die Reinigung verbessert werden kann.

 

Zur baulichen Unterhaltung der Sporthalle Peldemühle führt Frau Hoffmann-Schlichting aus, dass hier 82.000,00 € in den Haushalt eingeplant werden, um neben der üblichen Unterhaltung das Dach zu erneuern.

 

Seite 92, Position 27 "Erwerb von beweglichem Sachvermögen"

Hier wird der Vorjahresansatz von 26.000,00 € auf 50.000,00 € erhöht. Dies ist erforderlich, weil neben einigen Spielgeräten EDV (Smartboards) neu angeschafft werden sollen.

 

Seite 95, Position 15 "Bauliche Unterhaltung Grundschule Dunum"

Hier wird der Vorjahresansatz von 5.000,00 € auf 6.000,00 € erhöht. Hierin enthalten sind normale Bauunterhaltskosten für Schule und Sporthalle.

 

Seite 95, Position 15 "Bauunterhalt Grundschule Holtgast"

Der Vorjahresansatz wird von 8.000,00 € auf 12.000,00 € erhöht. Hierin enthalten sind eine Fußbodenerneuerung sowie der Anschluss einer Abwasserleitung an die Kläranlage.

 

Seite 95, Position 15 " Bauunterhalt Grundschule Stedesdorf"

Hier wird der Vorjahresansatz von 5.000,00 € auf 10.000,00 € erhöht. Neben der normalen Grünflächen- und Heckenpflege soll der Fußboden im Lehrerzimmer und eine Dachrinne erneuert werden.

 

Seite 112, Position 15 "Bauunterhalt Wohnungslose"

Der Vorjahresansatz wurde aufgrund der hohen Zahl an Wohnungslosen von 10.000,00 € auf 15.000,00 € für Renovierungen erhöht.

 

Seite 114, Position 21 "Versicherungsentschädigung Brandschaden Falster Straße 1"

Bei den eingeplanten 85.100,00 € handelt es sich um den zweiten Teil der Entschädigungszahlung der Versicherung, der aussteht für den Brandschaden am Objekt Falsterstraße 1.

 

RM Peters erkundigt sich, ob schon ein neues Objekt gefunden wurde. SGBM Hinrichs erläutert, dass der Samtgemeinde ein paar Angebote vorliegen. Das Angebot in Stedesdorf stand kurz vor dem Abschluss. Die Brandkasse will jedoch die zweite Entschädigungssumme nicht zahlen. Hierzu sind noch Gespräche mit der Geschäftsführung erforderlich. Ein Neubau eines Objektes scheidet seiner Meinung nach aus.

 

Seite 115, Position 25 und 26 "Erwerb Grundstück" und "Neubau Obdachlosenunterkunft"

RM Frerichs erkundigt sich nach der Abrechnung der Obdachlosenwohnungen. Frau Hoffmann-Schlichting erläutert, dass die Gebühren gemäß Satzung nach der Wohnfläche berechnet und größtenteils vom Sozialamt übernommen werden.

 

Seite 120, Position 15 "Bauliche Unterhaltung Kindertagesstätten"

Frau Hoffmann-Schlichting erläutert, dass bei der baulichen Unterhaltung die Unterhaltung und die Sicherheitsprüfungen der dazugehörigen Spielplätze enthalten sind. Bei der Kindertagesstätte in Werdum sind im Ansatz 9.000,00 € für Geländearbeiten eingeplant. Beim Kindergarten Bensersiel ist noch ein Teil einer Drainage fertigzustellen und der Bauunterhalt mit insgesamt 6.000,00 € angesetzt.

 

Seite 123, Position 25 und 26 "Erwerb Grundstück und Neubau Kindergarten Esens-Nord"

Für den Erwerb eines Grundstückes für den Neubau des Kindergartens Esens-Nord sind Haushaltsmittel von 200.000,00 € für 2018 eingestellt worden.

 

Für den Neubau des Kindergartens Esens-Nord sind 70.000,00 € eingeplant. Für das Folgejahr 2019 sind 2.200.000,00 € angesetzt.

 

Seite 125, Position 15 "Bauunterhalt Jugendräume"

Hier ist der Haushaltsansatz auf 9.000,00 € gesetzt worden. Das betrifft die fünf Jugendräume. Die größeren Posten sind im Jugendraum Esens, da dieses der älteste Jugendraum ist. Hier müssen am Dach und der Fassade Renovierungsarbeiten durchgeführt werden.

 

Seite 133, Position 15 "Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen"

Die Ansätze für die bauliche Unterhaltung des Klootschießerleistungszentrums, der Sanitärgebäude Neuharlingersiel und Fulkum sowie die bauliche Unterhaltung der Sportplätze und des Kunstrasenplatzes sind wie im Vorjahr.

 

RM Peters erkundigt sich, ob der Unterhaltungsaufwand eines Kunstrasenplatzes zu einem Rasen-Sportplatz geringer ausfällt. Frau Hoffmann-Schlichting erwidert, dass die Kosten nahezu identisch sind.

 

Seite 136, Position 27 "Flutlichtanlage Sportplätze"

Hier sind wie im Vorjahr 30.000,00 € eingestellt worden.

 

Seite 138, Position 15 "Bauliche Unterhaltung Haus der Begegnung"

Hier ist der Ansatz wie im Vorjahr auf 10.000,00 € gesetzt worden. Der Ansatz beinhaltet nur den notwendigsten Bauunterhalt, da das Gebäude eine Grundsanierung gebrauchen könnte. Die ist für die kommenden Jahre zu prüfen.

 

 

 

FBL Horst erläutert den Teilhaushalt Fachbereich 3, Seite 151 - 170.

 

Seite 154, Position 19 "Planungs-, Vermessungs- und Beurkundungskosten"

Ein Ansatz von 25.000,00 € wird vorgeschlagen. Mehrere Änderungen des Flächennutzungsplanes sind hiervon zu begleichen.

 

Seite 154, Position 19 "Dorferneuerung Sielhafenorte im Landkreis Wittmund"

20.000,00 € werden für die Dorferneuerung der Sielhafenorte in den Haushalt eingestellt. Auf die interkommunale Vereinbarung, die im Wesentlichen die Einnahmen  unter Position 7 "Dorferneuerung Sielhafenorte Erstattung LK WTM" sicherstellt, wird verwiesen.

 

Seite 158, Position 15 "Bewirtschaftungskosten unbebaute Grundstücke"

Hier wird ein Ansatz von 30.000,00 € vorgeschlagen. Hierin enthalten sind die Bewirtschaftung des Schredderplatzes (Entsorgung Grünabfall) sowie Deich- und Sielachtsbeiträge.

 

Hierzu gibt es eine Nachfrage vom RM Peters, wie der Stand beim Schredderplatz derzeit ist. SGBM Hinrichs sichert zu, im nächsten Bau- und Umweltausschuss den Sachstand zum Schredderplatz darzustellen.

 

Seite 165, Position 15 "Streusalz, Winterdienst"

Ein Ansatz von 15.000,00 € wie im Vorjahr ist für Streusalz und Winterdienst vorgesehen. Die Bauhofleistungen Winterdienst werden 30.000,00 € betragen.

 

Seite 166, Position 25 "Ortsdurchfahrt Neuharlingersiel"

Die Ortsdurchfahrt Neuharlingersiel ist durch die Einnahmeposition 19 "Zuwendungen und Sonderinvestitionsumlage" gedeckt.

 

Seite 169, Position 15 "Sachkosten Ostfrieslandwanderweg"

Ein Ansatz von 6.000,00 € ist für den Ostfrieslandwanderweg vorgesehen.

 

RM Münster erkundigt sich, ob in den Sachkosten Ostfrieslandwanderweg auch der Bereich in Esens enthalten ist. FBL Horst erwidert, dass nur der Bereich in Dunum enthalten ist. [Anm. d. Verwaltung: Vom Mamburger Weg bis nach Dunum erstattet der Landkreis Wittmund die Kosten.]

 

Der Haushalt wird einstimmig genehmigt.