Beschluss: abweichender Beschluss

Der Antrag wird bis zur endgültigen gesetzlichen Regelung der sog. Beitragsfreiheit durch das Land Niedersachen zurückgestellt. Ergänzung:

 

„Sobald die Entscheidung vom Land Niedersachsen feststeht, wird der Arbeitskreis erneut gebildet, um das weitere Vorgehen zu beraten.“

 

 


RM Saathoff erläutert kurz den Antrag der Gruppe vom 10.8.2017. Bereits in den vergangenen Sitzungen wurde darüber beraten. FBL Hormann erklärt die aktuelle Sitzungsvorlage SG/066/2017/1 und nennt als Beschlussvorschlag der Verwaltung, dass der Antrag bis zur endgültigen gesetzlichen Regelung der sog. Beitragsfreiheit durch das Land Niedersachsen zurückgestellt werden sollte. SGBM Hinrichs ergänzt dazu, dass die Samtgemeinde Esens mit rund 1,5 Mio. € jährlich das Defizit nach Elternbeiträgen auffängt.

 

Nach  kurzem Austausch wird angeregt, dass, nachdem eine Entscheidung vom Land Niedersachsen bzgl. der Beitragsfreiheit getroffen worden ist, der vormals hierfür gebildete Arbeitskreis  seine Arbeit wieder aufnimmt und sich der Thematik erneut annimmt.

Der Beschlussvorschlag gemäß Vorlage SG/066/2017/1 wird um folgenden Punkt ergänzt:

 

„Sobald die Entscheidung vom Land Niedersachsen feststeht, wird der Arbeitskreis erneut gebildet, um das weitere Vorgehen zu beraten.“

 

Vors. Frerichs bedankt sich für die Äußerungen und lässt über das Ergebnis abstimmen. Das Abstimmungsergebnis ist einstimmig.