Sitzung: 29.01.2018 Sozial-, Jugend- und Seniorenausschuss
Beschluss: abweichender Beschluss
Vorlage: SG/066/2017/1
Der Antrag wird bis
zur endgültigen gesetzlichen Regelung der sog. Beitragsfreiheit durch das Land
Niedersachen zurückgestellt. Ergänzung:
„Sobald die Entscheidung vom Land Niedersachsen feststeht, wird der
Arbeitskreis erneut gebildet, um das weitere Vorgehen zu beraten.“
RM Saathoff erläutert kurz den Antrag der Gruppe vom 10.8.2017. Bereits
in den vergangenen Sitzungen wurde darüber beraten. FBL Hormann erklärt die
aktuelle Sitzungsvorlage SG/066/2017/1 und nennt als Beschlussvorschlag der
Verwaltung, dass der Antrag bis zur endgültigen gesetzlichen Regelung der sog.
Beitragsfreiheit durch das Land Niedersachsen zurückgestellt werden sollte.
SGBM Hinrichs ergänzt dazu, dass die Samtgemeinde Esens mit rund 1,5 Mio. €
jährlich das Defizit nach Elternbeiträgen auffängt.
Nach kurzem Austausch wird
angeregt, dass, nachdem eine Entscheidung vom Land Niedersachsen bzgl. der
Beitragsfreiheit getroffen worden ist, der vormals hierfür gebildete
Arbeitskreis seine Arbeit wieder
aufnimmt und sich der Thematik erneut annimmt.
Der Beschlussvorschlag gemäß Vorlage SG/066/2017/1 wird um folgenden
Punkt ergänzt:
„Sobald die Entscheidung vom Land Niedersachsen feststeht, wird der
Arbeitskreis erneut gebildet, um das weitere Vorgehen zu beraten.“
Vors. Frerichs bedankt sich für die Äußerungen und lässt über das
Ergebnis abstimmen. Das Abstimmungsergebnis ist einstimmig.