Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Abstimmung: Enthaltungen: 1

 

 


StD Hinrichs erläutert ausführlich die Vorlage. Er weist dabei insbesondere darauf hin, dass die Wasserbeschaffungskosten für die Stadtwerke in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen sind und auch bald die Pflicht seitens der Stadtwerke bestehen würde, die Tarife entsprechend anzupassen.  Die Absicht, den Bürgerinnen und Bürgern günstigeres Wasser anzubieten, ist auf Dauer nicht mehr zu halten. Des weiteren ergeben sich nach den Ausführungen des Gesundheitsamtes hinsichtlich der Trinkwasserversorgung haftungsrechtliche Aspekte, die auch die Kostensituation verteuern würde. Die Veräußerung an den OOWV würde in Form einer Übertragung erfolgten, wobei die Stadt die Mitgliedschaft im OOWV angetragen würde. Die erforderliche Genehmigung nach § 152 Abs. 2 NKomVG ist bei der Kommunalaufsicht beantragt.

 

Auf Nachfragen erklärt StD Hinrichs, dass die Stadt keine günstigeren Preise wie seinerzeit bei der Veräußerung der Schmutzwasserkanalisation durch die Samtgemeinde Esens erzielen konnte, da die Gebühren für die Schmutzwasseranlagen getrennt sind und die Wasserbezugskosten für die Kunden im ganzen Verbandsgebiet des OOWV gelten. Im übrigen hätte das Einfluss auf den Kaufpreis genommen. Warum der Verkauf jetzt gerade vorgesehen ist, ergibt sich nicht auf aktuell geänderte Vorschriften, sondern dass das Gesundheitsamt darauf aufmerksam geworden ist, als festgestellt wurde, dass der Schützenplatz nicht ordnungsgemäß angeschlossen ist. Daraufhin erfolgte dann das der Sitzungsvorlage beigefügte Schreiben des Landkreises. Der Auftrag, Verhandlungen zum Verkauf aufzunehmen, erfolgte in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 20.03.2017. Leider wurde versäumt, das Protokoll im Ratsinformationssystem freizugeben. Auf Hinweis, dass die Kämmerei immer auf die gute finanzielle Lage der Stadtwerke hingewiesen habe, erwidert FBL Hormann, dass dies in der Vergangenheit auch stets der Fall war. Nach der Ankündigung des Gesundheitsamtes des Landkreises Wittmund ist dieser finanzielle Vorteil jedoch nicht mehr gegeben, weil entweder Fachpersonal angestellt oder eine Firma beauftragt werden muss, um Haftungsrisiken zu begegnen bzw. auszuschließen.

 

Sodann empfehlen die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Stadtwerke einstimmig folgenden Beschlussvorschlag zur Beschlussfassung:

 

Die Stadt Esens überträgt die Stadtwerke Esens zum Stichtag 15. März 2018 an den Oldenburgischen Ostfriesischen Wasserverband zu einem Kaufpreis von 3,3 Millionen Euro und beantragt die Mitgliedschaft im Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband. Dem Begleitvertrag wird zugestimmt.