Sitzung: 14.11.2012 Ausschuss für Bau-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Naturschutzangelegenheiten
SGBM Buß erläutert die §§ 40 bis 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Vorsitzender Ihnen verpflichtet Beirat Weets per Handschlag. Die Verpflichtung wird durch Abgabe der entsprechenden Erklärung aktenkundig gemacht.