RM Mammen spricht sich dafür aus, die Satzung grundsätzlich zu belassen, aber neben dem Bodenrichtwert auch den Sockelbetrag (Herstellungskosten, Abhängigkeit von dem Baupreisindex) zu erhöhen. Beispielsweise bei einer mindestens 5-prozentigen Erhöhung des Baupreisindexes wird der Sockelbetrag erhöht.

 

RM Münster findet die mitgelieferte Tabelle zur Sitzungsvorlage sehr hilfreich und empfiehlt, auch in Esens mit verschiedenen Zonen zu arbeiten.

 

Beirat Willms spricht sich aus Sicht der Kaufmannschaft gegen eine Erhöhung der Ablösebeträge aus.

 

RM Siebelts tritt für den unveränderten von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlussvorschlag ein.

 

Vors. Eschen ergänzt den Beschlussvorschlag dahingehend, dass in Abhängigkeit von der Baupreisindexänderung auch der Sockelbetrag für die Herstellung der Stellplätze angepasst werden soll.

 

Es erfolgt die Abstimmung, sieben Ratsmitglieder sprechen sich dafür, zwei dagegen aus.

 

Abschließend weist StD Hinrichs darauf hin, dass somit eine Satzungsänderung vom Rat beschlossen werden muss. Es ist schwierig, diese Abhängigkeit vom Baupreisindex in Ortsrecht zu fassen. Es sollte möglich sein, jederzeit dem Bürger bzw. Antragsteller zu sagen, was die Ablösung genau kostet. Die Verwaltung wird einen Vorschlag erarbeiten und über den Finanzausschuss einbringen.