Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Die im Rahmen der gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Auslegung zum Entwurf der Bebauungspläne:
- 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Lammertshörn“
- 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Lammertshörn“
vorgebrachten Stellungnahmen wurden gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft und beschlossen.
2. Die Bebauungspläne mit den textlichen Festsetzungen werden gem. § 10 BauGB mit der gem. § 9 Abs. 8 BauGB als Anlage beigefügten Begründung beschlossen.
3. Die Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten der Bebauungspläne nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt.
4. Die Satzungsbeschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.