Sitzung: 11.04.2018 Ausschuss für Finanzen und Stadtwerke
Beschluss: mehrheitliche Beschlussempfehlung
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2
Vorlage: ST/143/2018/1
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Esens beschließt die der Vorlage als Anlage beigefügten Satzung über den
Ausgleichsbetrag für nicht herzustellende Einstellplätze (Ablösesatzung) mit
den dargestellten Änderungen. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Einnahmen
sind zweckgebunden zur Erhaltung bzw. Verbesserung der Parksituation zu
verwenden.
RM Heiko Willms
regt an, den Text in der Satzung zu ändern, damit die Begrifflichkeiten klar
herausgestellt werden. Er schlägt dazu
unter § 1 folgenden geänderten Satzungstext vor:
„Bodenrichtwert x
15 m² zuzüglich 2.500 €.
Der Teilbetrag von
2.500 € erhöht sich jährlich, beginnend mit dem 1.1.2020, um jeweils
100 €.“
Er begründet dies
damit, dass der Betrag von 2.500 € bereits am unteren Niveau sei und die
Kostensteigerungen im Tiefbausektor zugenommen haben.
RM Jacobs
kritisiert die Komponentenregelung, und zwar sind dort jetzt 2 „Faktoren“ in
der Satzung, die sich verändern, und zwar der Bodenrichtwert und der Herstellungsbetrag.
Das hält er für unzweckmäßig und bittet um Erläuterung. FBL Hormann erklärt
hierzu, dass diese Satzungsregelung zum einen den Quadratmeterpreis beinhaltet,
den der Grundstückseigentümer dadurch „einspart“, dass er den Parkplatz nicht
auf dem eigenen Grundstück einrichten muss, und zum anderen die „eingesparten“
Herstellungskosten für den Parkplatz. Die jährlich vorgesehene Preissteigerung
erklärt sich mit dem steigenden Preis im Bausektor.
RM Reents bittet,
die Mittel zweckgebunden zu verwenden und dies auch zu beschließen.
Nach weiterer
Diskussion empfehlen die Mitglieder des Finanzausschusses bei 5 Ja- und 2
Nein-Stimmen folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt
Esens beschließt die der Vorlage als Anlage beigefügte Satzung über den Ausgleichsbetrag
für nicht herzustellende Einstellplätze (Ablösesatzung) mit den dargestellten
Änderungen. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Einnahmen sind
zweckgebunden zur Erhaltung bzw. Verbesserung der Parksituation zu verwenden.