Sodann fasst der Rat bei 2 Nein-Stimmen folgenden Beschluss:

 

1.    Die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 89 „Kommunale Entlastungsstraße Bensersiel“ vorgebrachten Stellungnahmen wurden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Stadt Esens stimmt den aufgeführten Abwägungen der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.

 

2.    Der Bebauungsplanes Nr. 89 „Kommunale Entlastungsstraße Bensersiel“ wird gemäß § 10 BauGB mit der gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung, dem Umweltbericht und seinen Anlagen (Prüfung nach § 34 BNatSchG, Artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 BNatSchG, Prüfung der Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebiets V 63 durch Rückbaumaßnahmen) sowie der Landschaftspflegerische Begleitplan als Satzung beschlossen.

 

3.    Sobald die grundbuchrechtliche Sicherung (Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit) der Flächen zum Zwecke des Kohärenzausgleichs vorliegt, wird die Verwaltung mit der Einleitung der für das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 89 „Kommunale Entlastungsstraße Bensersiel“ nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt.

 

4.    Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 


 

RM Jacobs nimmt an der Beratung und Beschlussfassung der TOP 9 und 10 nicht teil und begibt sich in den für Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraumes.

 

BM Emken verweist auf die ausführliche Beratung in der Sitzung des Bauausschusses. RM Saathoff erläutert, man habe sich intensiv mit dem B-Plan beschäftigt. Das war auch notwendig. Er dankt dem Planungsbüro Thalen und Herrn Professor Gellermann für die ausführliche Beratung, so wurde u. a. eine Alternativenprüfung vorgenommen, Kohärenzflächen wurden bestimmt und die Wertigkeit des öffentlichen Interesses abgewogen.

RM Mammen berichtet, seinerzeit habe der Rat der Stadt Esens beschlossen, alles dafür zu tun, dass die kommunale Entlastungsstraße gesichert werden kann. In der Bauausschusssitzung wurde deutlich dargelegt, warum dieses Verfahren zielführend sein kann. Mit den vorliegenden Stellungnahmen und den Abwägungsvorschlägen habe man sich sehr intensiv beschäftigt. Er ist der festen Überzeugung, dass dieser B-Plan zum Erfolg führen kann. Es sollte aber auch weiter mit den Klägern verhandelt und gesprochen werden. Auch RM Siebelts bekräftigt, dass der B-Plan ausführlich im Bauausschuss beraten wurde.

RM Münster erläutert, dass heute ein Satzungsbeschluss mit Rechtskraft erfolgt. Die Verantwortung trägt die Stadt, nicht das Planungsbüro. Nach seiner Auffassung gibt es Schwachstellen, die vorher hätten ausgeräumt werden können. Es liegt eine Ausnahmeprüfung für ein Vogelschutzgebiet und ein Landschaftsschutzgebiet vor. Diese muss gut begründet sein, daher sollte die Stadt keine Angriffspunkte bieten. Die EBI ist für den Erhalt der Straße, kann aber nicht zustimmen, weil ihrer Auffassung nach Mängel in der Planung vorhanden sind. Er nennt einige zentrale Aspekte. U. a. wird der Funktionsraum beeinträchtigt, außerdem ist die Alternativenprüfung fragwürdig. Man hätte mehr auf einzelne Punkte eingehen können, z. B. auf die zeitliche Komponente. Wäre eine Öffnung der kommunalen Entlastungsstraße in den Sommermonaten während der Hauptsaison ausreichend gewesen? Können Geschwindigkeiten reduziert werden? Das sind Fragestellungen, die nach seiner Auffassung nicht ausreichend gewürdigt wurden.

 

StD Hinrichs begrüßt die Diskussion. Eine vernünftige Abwägung erfordert auch kritische Töne. Die Verwaltung hat mit dem Planungsbüro zu jeder einzelnen Stellungnahme, die den B-Plan betrifft, vernünftige Abwägungsvorschläge unterbreitet. Es gibt in der Abwägungstabelle aber auch Stellungnahmen, die mit dem B-Plan nichts zu tun haben. Die Stadt erfüllt mit der Verabschiedung des Bebauungsplanes Nr. 89 die Kriterien, die ihr von den Verwaltungsgerichten auferlegt wurden. Ob diese vor Gericht Bestand haben werden, kann niemand garantieren. Es bleibt jedoch festzuhalten, dass die Stadt sich ihrer Verantwortung bewusst ist und daher die Stellungnahmen sehr intensiv abgewogen hat.