Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt
Esens beschließt, die in dem beigefügten Lageplan kenntlich gemachte Straße
gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes für den öffentlichen Verkehr zu
widmen.
Die
Widmung ist gemäß § 6 Abs. 3 des Niedersächsischen Straßengesetzes öffentlich
bekannt zu machen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.