Beschluss: zurückgestellt

RM Mammen erläutert die Sitzungsvorlage. In der Sitzung wird ein ergänzender Entwurf verteilt. Er ist dem Protokoll beigefügt. Im Gegensatz zu dem bisherigen Entwurf der Richtlinie, ist die nun vorgelegte wesentlich kürzer und kompakter gefasst. Auch inhaltlich sind Änderungen enthalten.


Auf Nachfragen wird erläutert, dass die Richtlinie sowohl für Bensersiel als auch für Esens gilt.


StD Buß regt an, aus rechtlichen Gründen unter Punkt 2 auf den Vertragsschluss (Abschluss des Kaufvertrages) abzustimmen und nicht auf die Bezugsfertigkeit. Stattdessen könnte der Zeitraum verlängert werden.


RM Nerschbach verbindet mit einer Richtlinie eine Verbindlichkeit. Diese vermisst er in dem heute vorgelegten neuen Entwurf. In diesem Zusammenhang verweist er auf den Entwurf von RM Schultz. RM Nerschbach weist auf Punkt 7 hin, wo noch eine Korrektur eingebaut werden muss, da die Sinnhaftigkeit nicht gegeben ist.


Nach Aussagen von RM Staudacher fehlt eine Aussage, inwieweit die Reihenfolge auf der Bewerberliste für Vergabe der Grundstücke eine Rolle spielt.


Der TOP wird ohne Beschlussempfehlung an den VA gegeben.



Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden am 27.11.2012 behandelt.