Sodann fasst der Rat einstimmig folgenden Beschluss:
Die
der Sitzungsvorlage beigefügte Satzung über Aufwandsentschädigungen,
Auslagenersatz sowie Verdienstausfall für Mitglieder der Freiwilligen
Feuerwehren der Samtgemeinde Esens wird beschlossen.
FBL Hormann erläutert Änderungswünsche im § 1 der Satzung. Die Änderungen wurden aus steuerlichen Gründen vom Gemeindebrandmeister vorgeschlagen. Der Steigerungsbetrag soll demnach von 7,00 EUR auf 6,00 EUR gesenkt werden.
RM Oelrichs schlägt vor, die Aufwandsentschädigung des Jugendfeuerwehrwarts auf mtl. 50,00 EUR und die Entschädigung des Kinderfeuerwehrwarts auf 30,00 EUR zu erhöhen.
Der Rat schließt sich diesen Änderungswünschen an. Es ergeben sich somit folgende Änderungen in der Satzung:
§ 1 Abs. 1:
a) Gemeindebrandmeister (monatlich)
- Grundbetrag 170,00 EUR
- Steigerungsbetrag von 6,00 EUR
je Ortsfeuerwehr (5 x 6,00 EUR) 30,00 EUR
zusammen 200,00 EUR
b) Stellvertretender Gemeindebrandmeister (monatlich)
- wenn nicht zeitgleich Ortsbrandmeister 100,00 EUR
- wenn gleichzeitig Ortsbrandmeister 50,00 EUR
e) Jugendfeuerwehrwart (monatlich) 50,00 EUR
Kinderfeuerwehrwart (monatlich) 30,00 EUR
RM Willms lobt die außerordentliche Leistung unserer Feuerwehren und bittet darum, die Mitglieder der Feuerwehren auf die Möglichkeit zur Beantragung einer Ehrenamtskarte hinzuweisen.