Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

1.    Die im Rahmen der gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 77 „Sondergebiet Verbrauchermarkt Auricher Straße / Emder Straße“ vorgebrachten Stellungnahmen wurden gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft und beschlossen.

2.    Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 77 „Sondergebiet Verbrauchermarkt Auricher Straße / Emder Straße“ mit den textlichen Festsetzungen wird gem. § 10 BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung als Satzung beschlossen.

3.    Die Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 77 nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt.

4.    Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

 

 


RM Münster bittet, sich grundsätzlich Gedanken zu machen wegen der Anzahl der Stellplätze. Nach den vorgelegten Ausarbeitungen fehlen diese. In der Praxis reichen die Plätze bei Combi jedoch aus. Ziel soll es sein, Ungleichbehandlungen in der Kaufmannschaft entgegenzuwirken und eventuell von Ablösegebühren und Beiträgen Gebrauch zu machen. Abschließend weist RM Münster auf einen Widerspruch in den Unterlagen hin. Zum einen wird von einer 50 m² größeren Fläche gesprochen (Vertrag), andererseits wird die Bemerkung gemacht, dass die Verkaufsflächen sich nicht vergrößern.

 

Beirat Willms verweist auf die Stellungnahme der Aktionsgemeinschaft Esens und Umgebung AEU e.V. Im Tenor geht es auch hier um die Ungleichbehandlung in Bezug auf die Erstellung von Stellplätzen. Seiner Meinung nach fehlen 10 Stellplätze.

 

StD Hinrichs tritt dem Eindruck entgegen, dass unterschiedlich verfahren wird. Die Vorgehensweise ist geregelt. Entsprechend ist in der Vergangenheit immer die Zahl der Stellplätze festgesetzt worden, die den Anforderungen entspricht. Bei Combi geht es nicht um die Erweiterung des Marktes, sondern lediglich um die Einhausung einer Außenterrasse.

 

RM Saathoff ergänzt, dass man in der Vergangenheit immer genau hingesehen habe, konkret beim Combi-Markt gibt es keine Stellplatzprobleme.

 

Es erfolgt die einstimmige Abstimmung bei einer Enthaltung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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