Beschluss: mehrheitliche Beschlussempfehlung

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 3

Mehrheitliche Beschlussempfehlung:

Der Samtgemeinderat beschließt die der Vorlage als Anlage beigefügte Katzenschutzverordnung.

 


SGBM Hinrichs erläutert die Vorlage.

 

RM Münster erkundigt sich nach dem Fall, wenn eine Katze gefunden wird, die zwar gechippt, aber nicht kastriert ist.

SGBM Hinrichs antwortet, dass die Katzen in der Regel beim Tierarzt erst kastriert und dann gechippt werden. Im Zweifelsfall kann man den Eigentümer ausfindig machen.

 

RM Frerichs erkundigt sich nach dem Stand bei den anderen Gemeinden im Landkreis und erfragt die Höhe der Kosten und aus welcher Buchungsstelle diese bedient werden sollen.

SGBM Hinrichs antwortet, dass die Personalkosten im Ordnungsamt gesehen werden und keinen nennenswerten Mehraufwand  zur bisherigen Vorgehensweise darstellen. Sollte sich die Halterin/der Halter der Katze ermitteln lassen, werden die Kosten weitergegeben. Im Landkreis Wittmund hat lediglich die Inselgemeinde Langeoog eine ähnliche Verordnung.

 

RM Weiler-Rodenbäck macht darauf aufmerksam, dass die Katzen ohne Halter bzw. Fundkatzen das Problem sind und hier Kosten entstehen, die bei der Gemeinde hängenbleiben.

SGBM Hinrichs ergänzt hierzu, dass die Katzen bisher ins Tierheim gebracht und die Kosten über eine Umlage abgedeckt wurden. Durch die Verordnung wird ein Rückgang der Fundkatzen erwartet.

 

RM Mammen begrüßt es, dass das Problem angegangen wird. Es gibt sicherlich noch Grauzonen. Weiterhin lobt er die Unterstützung durch die hiesigen Tierschutzvereine.

 

Es erfolgt die Abstimmung.

 

RM Peters begründet die Enthaltung der CDU mit der mangelnden Aussage zu den Kosten und sieht durch diese Verordnung keine Lösung des Problems.