1. Die Sanierung bzw. Erneuerung der Feuerwehrhäuser erfolgt in nachstehender Priorität: Werdum – Holtgast – Neuharlingersiel - Esens.

 

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, wegen des Grundstücks an der Edenserlooger Straße in Kaufvertragsverhandlungen einzutreten.

 

3. Die entsprechenden planerischen Voraussetzungen sind bei erfolgreichem Abschluss der Kaufvertragsverhandlungen zu 2. einzuleiten.

 


Der Vorsitzende erläutert in kurzen Worten die Vorlage. Er bewertet die sogenannte Dringlichkeitsliste als sinnvoll und unterstützt die Reihenfolge, die das Samtgemeindekommando festgesetzt hat. Die Ratsmitglieder sind mit Reihenfolge der geplanten Neubauten ebenso einverstanden.

 

Als Nächstes stellt der Vorsitzende die Pläne zur Gewinnung eines Baugrundstückes für den geplanten Neubau für das Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Werdum in kurzen Worten vor. Auch dies erfährt die Zustimmung aus den Reihen der Ratsmitglieder.

 

Sodann empfiehlt der Feuerwehrausschuss einstimmig zur Beschlussfassung:

 

1. Die Sanierung bzw. Erneuerung der Feuerwehrhäuser erfolgt in nachstehender Priorität: Werdum – Holtgast – Neuharlingersiel - Esens.

 

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, wegen des Grundstücks an der Edenserlooger Straße in Kaufvertragsverhandlungen einzutreten.

 

3. Die entsprechenden planerischen Voraussetzungen sind bei erfolgreichem Abschluss der Kaufvertragsverhandlungen zu 2. einzuleiten.