Sitzung: 03.09.2018 Feuerwehrausschuss
Vorlage: SG/126/2018
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sach- und Dienstleistungen für die Feuerwehren der Samtgemeinde Esens auf Grundlage der entsprechenden Kalkulation wird beschlossen.
Frau Siebels erläutert in kurzen Worten die Vorlage SG/126/2018.
Hierbei geht sie auf die Kalkulation der einzelnen Positionen detaillierter
ein, außerdem erläutert sie die überarbeitete Satzung über die Erhebung von
Gebühren für Sach- und Dienstleistungen für die Feuerwehren der Samtgemeinde
Esens.
Einige Ratsmitglieder möchten wissen, was es für Vorteile haben soll,
dass zukünftig eine minutengenaue Abrechnung für kostenpflichtige Hilfeeinsätze
erfolgen soll. Dies erklärt Frau Siebels so, dass über das Feuerwehrprogramm
„Tohoto“ eine minutengenaue Erfassung der Einsatzzeiten jedes Fahrzeuges, aber
auch der Einsatzkräfte erfolgt. Somit ist eine minutengenaue Abrechnung
möglich, die dann auch der Gebührenpflichtige nachvollziehen kann. Weiter wird
auf die Anzahl der sogenannten „Freiwilligen Einsätze“ gemäß § 29 Abs. 2
Niedersächsischen Brandschutzgesetzes hingewiesen. Diese sind in der
Vergangenheit vermehrt angefordert worden und können nach Inkrafttreten der
überarbeiteten Satzung auch entsprechend abgerechnet werden.
Der Vorsitzende und die Ratsmitglieder danken Frau Siebels für die
Ausführungen.
Sodann empfiehlt der Feuerwehrausschuss einstimmig zur
Beschlussfassung:
Die Satzung über die
Erhebung von Gebühren für Sach- und Dienstleistungen für die Feuerwehren der
Samtgemeinde Esens auf Grundlage der entsprechenden Kalkulation wird beschlossen.