Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sach- und Dienstleistungen für die Feuerwehren der Samtgemeinde Esens auf Grundlage der entsprechenden Kalkulation wird beschlossen.

 


Frau Siebels erläutert in kurzen Worten die Vorlage SG/126/2018. Hierbei geht sie auf die Kalkulation der einzelnen Positionen detaillierter ein, außerdem erläutert sie die überarbeitete Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sach- und Dienstleistungen für die Feuerwehren der Samtgemeinde Esens.

 

Einige Ratsmitglieder möchten wissen, was es für Vorteile haben soll, dass zukünftig eine minutengenaue Abrechnung für kostenpflichtige Hilfeeinsätze erfolgen soll. Dies erklärt Frau Siebels so, dass über das Feuerwehrprogramm „Tohoto“ eine minutengenaue Erfassung der Einsatzzeiten jedes Fahrzeuges, aber auch der Einsatzkräfte erfolgt. Somit ist eine minutengenaue Abrechnung möglich, die dann auch der Gebührenpflichtige nachvollziehen kann. Weiter wird auf die Anzahl der sogenannten „Freiwilligen Einsätze“ gemäß § 29 Abs. 2 Niedersächsischen Brandschutzgesetzes hingewiesen. Diese sind in der Vergangenheit vermehrt angefordert worden und können nach Inkrafttreten der überarbeiteten Satzung auch entsprechend abgerechnet werden.

 

Der Vorsitzende und die Ratsmitglieder danken Frau Siebels für die Ausführungen.

 

Sodann empfiehlt der Feuerwehrausschuss einstimmig zur Beschlussfassung:

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sach- und Dienstleistungen für die Feuerwehren der Samtgemeinde Esens auf Grundlage der entsprechenden Kalkulation  wird beschlossen.