Beschlussvorschlag:


1. Die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Verbrauchermarkt Bürgermeister-Becker-Straße / Siebet-Attena-Straße“ vorgebrachten Stellungnahmen wurden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft.


  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 73 „Sondergebiet Verbrauchermarkt Bürgermeister-Becker-Straße / Siebet-Attena-Straße“ (Vorhaben und Erschließungsplan) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB mit den textlichen Festsetzungen wird gemäß § 10 BauGB mit der gemäß § 9 Abs. 8 BauGB als Anlage beigefügten Begründung als Satzung beschlossen.

  2. Die Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Vorhaben- und Erschließungsplan) nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt.



FBL Fleckenstein erläutert die Vorlage und weist darauf hin, dass der Durchführungsvertrag noch abzuschließen ist. Dieser wird zurzeit entworfen und mit dem nötigen Vorlauf bis zur nächsten Stadtratssitzung vorgelegt.


Auf Nachfragen von RM Mammen zu den zwei von Privatleuten eingereichten Stellungnahmen, ergänzt StD Buß, dass mit den beteiligten Personen gesprochen wurde und Lösungen entwickelt worden sind. Speziell zu den Anlieferungszeiten ergänzt der StD, dass diese nun im weiteren Bauleitplanungsverfahren festgeschrieben werden und als Arbeitsgrundlage dienen, wenn die Anlieferungen außerhalb dieser Zeiten erfolgt (Einleiten von rechtlichen Schritten). Beirat Münster ergänzt in diesem Zusammenhang, dass die Probleme nicht nur bei der Anlieferung der Bäckerei, sondern auch bei der Belieferung mit Zeitschriften außerhalb des Lieferkorridors auftreten können.


Einstimmige Beschlussempfehlung: