Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Samtgemeinderat beschließt die der Vorlage als Anlage beigefügte Katzenschutzverordnung. In zwei Jahren soll eine Evaluierung erfolgen und berichtet werden wie hoch der Aufwand für die Samtgemeinde war und wie viele Katzen gechippt wurden.


Stv. RV Ihnen erläutert kurz die Sitzungsvorlage.

In der anschließenden Diskussion macht RM Peters deutlich, dass im Fachausschuss Bedenken zu dieser Katzenschutzverordnung geäußert wurden, da die Pflicht zur Kastration für Katzenhalter nicht kostengünstig seien (80,00 € für einen Kater und 130,00 € für eine Katze). In Nachbargemeinden gebe es zudem bereits ähnliche Verordnungen, aber auch dort werden keine Kontrollen durchgeführt und man hofft lediglich auf die Vernunft der Bürger. Somit würde durch diese Verordnung kaum etwas erreicht werden.

 

RM Münster verweist auf die zunehmende Problematik mit verwilderten Katzen und dass auch durch die unkontrollierte Vermehrung hohe Kosten entstehen (Tierheimkosten etc.). Er appelliert an die Verantwortung der Tierhalter und sieht die Verordnung als Grundlage zur Argumentation.

RM Siebelts sieht die Verordnung sehr kritisch, da in die Entscheidungsfreiheit und Eigentumsrechte der Tierhalter eingegriffen wird.

RM Maus und RM Hass merken an, dass die unkontrollierte Vermehrung Tierquälerei sei und halten daran fest, dass Eigentum verpflichtet.

 

Der Vorschlag von RM Oelrichs, in einem Zeitraum von zwei Jahren über die Situation zu berichten, wird vom Samtgemeinderat begrüßt. Es soll berichtet werden, welche Veränderungen sich ergeben haben, wie viel Aufwand es für die Samtgemeinde verursacht hat und wie viele Katzen tatsächlich gechippt worden sind.