Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 2

Sodann fasst der Rat bei 2 Enthaltungen einstimmig folgenden Beschluss:

 

1.    Die im Rahmen der gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 77 „Sondergebiet Verbrauchermarkt Auricher Straße / Emder Straße“ vorgebrachten Stellungnahmen wurden gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft und beschlossen.

2.    Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 77 „Sondergebiet Verbrauchermarkt Auricher Straße / Emder Straße“ mit den textlichen Festsetzungen wird gem. § 10 BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung als Satzung beschlossen.

3.    Die Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 77 nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt.

4.    Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

 

 


RM Münster nimmt Bezug auf seine Ausführungen aus der vergangenen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses. Die Anzahl der Stellplätze sollte grundsätzlich genau geplant werden. In der Praxis reichen die Plätze bei Combi aus. Ziel soll es sein, Ungleichbehandlungen in der Kaufmannschaft entgegenzuwirken und eventuell von Ablösegebühren und Beiträgen Gebrauch zu machen, um so den Aufwand für die Parkplätze, Parkhäuser/Parkdecks zu finanzieren.