Sitzung: 24.09.2018 Rat der Stadt Esens
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 2
Vorlage: ST/196/2018
Sodann fasst der Rat
bei 2 Enthaltungen einstimmig folgenden Beschluss:
1.
Die
im Rahmen der gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen
Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 77 „Sondergebiet
Verbrauchermarkt Auricher Straße / Emder Straße“ vorgebrachten Stellungnahmen
wurden gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis
geprüft und beschlossen.
2.
Die
1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 77 „Sondergebiet
Verbrauchermarkt Auricher Straße / Emder Straße“ mit den textlichen
Festsetzungen wird gem. § 10 BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung
als Satzung beschlossen.
3.
Die
Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten der 1. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 77 nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt.
4.
Der
Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
RM Münster nimmt Bezug auf seine Ausführungen aus der vergangenen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses. Die Anzahl der Stellplätze sollte grundsätzlich genau geplant werden. In der Praxis reichen die Plätze bei Combi aus. Ziel soll es sein, Ungleichbehandlungen in der Kaufmannschaft entgegenzuwirken und eventuell von Ablösegebühren und Beiträgen Gebrauch zu machen, um so den Aufwand für die Parkplätze, Parkhäuser/Parkdecks zu finanzieren.