Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Samtgemeinde Esens stellt nach § 52 Abs. 2 NKomVG fest, dass die Voraussetzungen gemäß § 52 Absatz 1 Nr. 2 NKomVG für den Sitzverlust des Ratsherrn Andreas Ettrich vorliegen.

 


FBL Mannott erläutert die Tagesordnungspunkte 5,6,7 und 8 umfänglich.