Beschlussvorschlag:
Der Rat der Samtgemeinde Esens stellt nach § 52 Abs. 2 NKomVG fest, dass
die Voraussetzungen gemäß § 52 Absatz 1 Nr. 2 NKomVG für den Sitzverlust des
Ratsherrn Andreas Ettrich vorliegen.
FBL Mannott erläutert die Tagesordnungspunkte 5,6,7 und 8 umfänglich.