Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Samtgemeinde Esens stellt nach § 52 Abs. 2 NKomVG fest, dass die Voraussetzungen gem. § 52 Abs. 1 NKomVG für den Sitzverlust des Nachrückers Herrn Rainer Manderla vorliegen.