Beschlussvorschlag:
Der Rat der Samtgemeinde Esens stellt nach § 52 Abs. 2 NKomVG fest, dass
die Voraussetzungen gem. § 52 Abs. 1 NKomVG für den Sitzverlust des Nachrückers
Herrn Rainer Manderla vorliegen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Samtgemeinde Esens stellt nach § 52 Abs. 2 NKomVG fest, dass
die Voraussetzungen gem. § 52 Abs. 1 NKomVG für den Sitzverlust des Nachrückers
Herrn Rainer Manderla vorliegen.