Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 99 „Neubau einer Kindertagesstätte in der Straße Hohekamp in Esens" hat der Verwaltungsausschuss gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB geprüft. Der Verwaltungsausschuss stimmt der in der Anlage aufgeführten Abwägung der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.

 

2.    Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 99 „Neubau einer Kindertagesstätte in der Straße Hohekamp in Esens" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.

 

 

 

 


StD Hinrichs erläutert die Vorlage und geht dabei besonders auf zwei Punkte ein. Bei der Oberflächenentwässerung ist ein großer Aufwand nötig (Regenrückhaltebecken). Jedoch sollte das Ziel des Projektes nicht aus den Augen verloren werden. Ein weiterer Punkt ist die Zufahrt über die Straße Hohekamp, die durchaus als kritisch gesehen wird. Verkehrsmessungen haben ergeben, dass die Straße nicht überbelastet ist. Im konkreten Fall muss jedoch der Verkehr in Stoßzeiten (Schule und Sport) gesehen werden. Um den Kindergarten zeitnah zu realisieren, ist die Zufahrt über die Straße Hohekamp aber erforderlich.

 

Es ist nicht vorgesehen, das neue Baugebiet hinter dem geplanten Kindergarten von der Straße Hohekamp zu erschließen. Hier laufen Verhandlungen, das neue Baugebiet über den Bereich Armenland zu erreichen. Perspektivisch soll auch der neue Kindergarten quasi von hinten über das neue Baugebiet zu erreichen sein.

 

StD Hinrichs erhofft sich die Zustimmung mit Blick auf den recht engen Zeitplan.

 

RM Willms erkundigt sich nach dem Kostenträger der Kompensationsmaßnahme. StD Hinrichs berichtet, dass die Kosten bei der Samtgemeinde verbleiben.

 

RM Mammen unterstützt die Idee, das neue Baugebiet über den Bereich Armenland zu erschließen. Die Anwohnerwünsche sollten berücksichtigt werden. Jetzt wird vorrangig der Zeitdruck für die Ausführung der Maßnahme gesehen.

 

RM Münster ergänzt mit Blick auf die FFH-Verträglichkeitsprüfung, dass das Thema Beleuchtung und Verspiegelung entsprechend beachtet wird.

 

Vors. Eschen verliest den Beschlussvorschlag.