Beschlussvorschlag:

Dem anliegenden Entwurf der Stellungnahme wird zugestimmt.

Den Belangen der Landwirtschaft wird große Bedeutung beigemessen. Diese sollen besonders berücksichtigt werden.

 

 


SGBM Hinrichs erläutert die Vorlage mittels Präsentation der Übersichtskarte und geht dabei auf die von der Samtgemeinde in Abstimmung mit den Mitgliedsgemeinden formulierte Stellungnahme ein. Die aktuelle und die im SGA am 08.11.2018 beschlossene Version sind dem Protokoll beigefügt.

 

Aus der Diskussion wird Folgendes festgehalten:

 

RM Mammen macht Anmerkungen zur Landwirtschaft. Es sollte dargestellt werden, wie viele "staatliche" Flächen betroffen sind, die auch durch Landwirte bewirtschaftet werden. Eine entsprechende Karte mit Darstellung auch von Privatflächen wird gewünscht.

 

RM Schröder spricht sich auch für die Aufstellung einer Eigentümerliste aus. Weiterhin weist er auf den Wertverlust der Flächen für die Landwirtschaft und für die Flächen allgemein hin. Unabhängig von der Gemeinde beteiligt sich das Landvolk an diesem Planungsprozess. Diesbezüglich haben sich bisher keine Bürger an die Gemeinde Moorweg gewandt.

 

 

BM Schröder wünscht sich für die Zukunft bei derartigen Projekten einen Arbeitskreis aus Mitgliedsgemeinden und Samtgemeinde, der sich frühzeitig mit dieser Thematik beschäftigt. Konkret fordert die zu fertigende Stellungnahme Hintergrundwissen, das so nicht vorhanden ist.

 

RM Münster weist auf die Natura 2000-Schutzkulisse hin und die damit verbundenen fachlichen Kriterien. Durch diesen verbesserten Schutzstatus können durchaus auch Bereicherungen gerade für die Naherholung entstehen. Die von der Samtgemeinde vorgebrachten Bedenken werden von RM Münster in dieser Form nicht geteilt.

 

SGBM Hinrichs sagt dazu, dass die Sportfläche auf Moorweger Gebiet bereits herausgenommen wurde.

 

RM Münster unterstreicht, dass bezüglich der Naherholungsnutzung keine Einschränkung gesehen wird. Es geht um Beibehaltung des Erhaltungszustandes. Viele Flächen haben bereits den Schutzstatus, beispielsweise Wald- oder Kompensationsflächen. Insgesamt resümiert RM Münster, dass Deutschland gerade in der Unterschutzstellung von Flächen Nachholbedarf hat.

 

RM Ingo Eschen weist auf das Grundrecht am Eigentum hin und sieht hier speziell die Belange der Landwirtschaft. Eine langsame Entwicklung ist gewünscht, bei der die betroffenen Landwirte mitgenommen werden.

 

Abschließend schlägt SGBM Hinrichs vor, die Stellungnahme mit Blick auf die Landwirtschaft anzupassen.

 

RM Mammen bittet, den Landkreis zu fragen, ob das geforderte Kartenmaterial mit Eigentümernachweis bis Donnerstag (08.11.2018 SGA) vorgelegt werden kann.

 

RM Münster ergänzt in diesem Zusammenhang, dass die Privatleute einzeln vom Landkreis angeschrieben wurden.

 

Der Beschlussvorschlag wird vom Vorsitzenden verlesen mit dem Zusatz, dass ein ergänzender Satz zur Landwirtschaft hinzugefügt werden soll.

 

Auf Nachfrage von RM Ingo Eschen, wer prüfen soll, antwortet der Vorsitzende, dass der Landkreis auf Antrag der Samtgemeinde die geforderten Eigentümernachweise zu den Flächen liefern soll.

 

Die Abstimmung erfolgt einstimmig.