Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag:

1.    Die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen zur 132. Änderung des Flächennutzungsplanes hat der Samtgemeindeausschuss gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB geprüft. Der Samtgemeindeausschuss stimmt der in der Anlage aufgeführten Abwägung der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.

 

2.    Die öffentliche Auslegung der 132. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.

 

 

 

 

 


SGBM Hinrichs erläutert die Vorlage und weist darauf hin, dass im Parallelverfahren zu der jetzt vorliegenden Flächennutzungsplanänderung der Bebauungsplan auf Stadtebene ausgelegt werden soll. Bei der vorzeitigen Beteiligung sind neben Standardhinweisen zwei Punkte zu nennen.

Zum einen ist es die Oberflächenentwässerung. Auf dem Kindergartengrundstück wird ein Regenrückhaltebecken angelegt, das ausschließlich für den Kindergarten genutzt werden soll.

Zweites Thema ist die verkehrliche Erschließung. Verständlicherweise gibt es Wünsche der Anlieger, die Straße Hohekamp nicht zusätzlich mit Verkehr zu belasten. Aufgrund der Situation, dass der Baubeginn bald erfolgen soll und die Straße durchaus noch mehr Verkehr aufnehmen kann, soll der Weg, die Erschließung des neuen Kindergartens über die Straße Hohekamp sicherzustellen, weiter verfolgt werden. Optional kann beispielsweise nach Fertigstellung des Baugebietes hinter dem Kindergarten der abfließende Verkehr durch das Baugebiet zur Bensersieler Straße geleitet werden.

 

Aus der Diskussion wird Folgendes festgehalten:

 

RM Mammen signalisiert Unterstützung. Gerade, was die Verkehrssituation angeht, wird klargestellt, dass das neue Baugebiet hinter dem Kindergarten nicht über die Straße Hohekamp erschlossen werden soll. Dies sieht auch der Stadtrat der Stadt Esens so.

 

RM Schröder geht auf die Wegeführung auf dem Grundstück des geplanten Kindergartens ein und spricht sich für eine Reduzierung der Wegeflächen vor dem Hintergrund der vorzunehmenden Kompensation aus. Weiterhin greift RM Schröder das Thema Regenrückhaltebecken auf und kann sich vorstellen, eine Nutzung auch für das angrenzende Baugebiet mit zu berücksichtigen.

 

RM Münster kündigt seitens der EBI Zustimmung an. Der Verbindungsweg zwischen Kindergarten und Baugebiet wird als sehr wichtig angesehen. In diesem Zusammenhang erinnert RM Münster an das geforderte Mobilitätskonzept. Wege für Fußgänger und Radfahrer sollten attraktiver gestaltet werden.

 

Abschließend spricht sich SGBM Hinrichs dafür aus, den vorgelegten Plan nicht mehr zu verändern. Die Erforderlichkeit eines Verbindungsweges zum neuen Baugebiet für Fußgänger und Radfahrer wird gesehen.

 

Das Regenrückhaltebecken ist speziell auf diese Baumaßnahme zugeschnitten und enthält keine Reserven.

 

Ergänzend erläutert SGBM Hinrichs, dass seitens der Stadt Esens bewusst zwei Bebauungspläne aufgestellt werden. Vorrangig wird der Bebauungsplan des Kindergartens vorangetrieben, damit der Bau im Frühjahr 2019 begonnen werden kann.

 

Vors. Ihnen verliest den Beschlussvorschlag. Die Abstimmung erfolgt einstimmig.