Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:



Auf die Vorlage Nr. 166 wird Bezug genommen.


Herr Ihnken stellt die Planung ausführlich vor.


Aufbauend auf dem bekannten Entwurf sind nun funktionale und gestalterische Änderungen aufgenommen worden. Der Gebäudekomplex wird direkt an das Haus der Begegnung heran- gebaut. Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt etwa auf halber Strecke zwischen Turm und Haus der Begegnung in der Theodor-Thomas-Straße. Die Abfahrt ist allein über den Neustädter Wall vorgesehen. Die Parkfläche im Innenhof gliedert sich in eine „öffentliche Parkfläche“ und eine „von Wänden umschlossene Parkfläche“ für die Nutzer bzw. Eigentümer. Die Firsthöhen sind niedriger als die des Hauses der Begegnung. Es handelt sich hierbei um zweigeschossige Gebäude, die, außer im Zufahrtsbereich der Garage, durchweg giebelständig angeordnet sind. Als Material sollen Klinker und Putzfassade zum Einsatz kommen. Entsprechend sind Fenster, Dachüberstände, Bänderungen und Rinnenanlage anzupassen. Das Erdgeschoss soll zukünftig für Büroräume, Dienstleistungen und Stellplätze genutzt werden. Im Obergeschoss ist Wohnen vorgesehen. Eine fußläufige Verbindung von der Theodor-Thomas-Straße zur Westerstraße ist durch die Einfahrt zur Parkgarage gegeben.


Es erfolgt eine Diskussion, aus der folgendes festgehalten wird:


Auf Nachfragen erläutert Herr Pöter, dass die zurzeit beim Haus der Begegnung vorhandenen Stellplätze dem jetzigen Objekt Spar-Markt zugeordnet sind. Nach Umgestaltung dieses Komplexes werden diese Parkplätze frei und stehen dem Haus der Begegnung bzw. der Stadt als öffentlicher Parkraum zur Verfügung.


Auf Nachfragen zur Änderung des Bebauungsplanes erläutert Herr Ihnken, dass die Baugrenzen im Änderungsverfahren teilweise neu festgesetzt werden müssen. Auch die Grund- und Geschossflächenzahl muss neu festgesetzt werden. Über die ausnahmsweise Nutzung des Erdgeschosses im Kerngebiet zu Wohnzwecken könnte eine Zulässigkeit zugestanden werden.


Beirat Münster erinnert an das Innenstadtkonzept. In diesem Zusammenhang gibt dieses Grundstück auch Potenzial für ein Abend- oder Tanzlokal her. Durch die nun vorgelegten Planungen ist dieses zukünftig nicht mehr möglich.


Auf Anfrage von RM Saathoff zu einer möglichen Nutzung dieser Fläche als Abend- oder Tanzlokal erläutert Herr Pöter, dass dieses wirtschaftlich nicht darzustellen ist. Außerdem sind die lärmtechnischen Bedingungen, gerade was die bewohnte Nachbarschaft angeht, sehr schwierig.


Auf Anfrage erläutert Herr Ihnken, dass ca. 18 barrierefreie Wohnungen verschiedener Größe vorgesehen sind.


Vors. Emken formuliert den Beschlussvorschlag. Die vorgelegten Planungen werden dem Verwaltungsausschuss empfohlen. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan ist im beschleunigten Verfahren aufzustellen.


Die Abstimmung erfolgt einstimmig.