Frau Uta Glawatz als neue Beirätin, entsandt vom Seniorenrat der Samtgemeinde Esens, wird auf die ihr gemäß §§ 40, 41 und 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz obliegenden Pflichten hingewiesen. Der Hinweis wird aktenkundig gemacht und von stv. Stadtdirektor Hormann durch Handschlag bekräftigt. Ein Abdruck der genannten Paragraphen wird Frau Glawatz überreicht.